Aus dem von der Revision ins Treffen geführten Ziel einer Mindestbeteiligung von 30 % des Juniorpartners nach § 3 des oö Gruppenpraxis-Gesamtvertrags lasse sich für die Frage, ob durch die gewählte Umsetzung dieses Ziels ein Zusammenschluss verwirklicht wurde, nichts ableiten.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.