Artikelrundschau Februar 2021 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Zuschlag zur Körperschaftsteuer und Anspruchsverzinsung (Knechtl, BFGjournal 2/2021, S. 68)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Zum Körperschaftsteuerzuschlag für Beträge, deren Empfänger nicht hinreichend gegenüber der Abgabenbehörde offengelegt werden, komme es meist erst im Zuge einer Außenprüfung. Der Zuschlag bedeute sodann eine Nachzahlung, für die auch Anspruchszinsen anfallen. Als rückwirkendes Ereignis bestehe jedoch die Möglichkeit, diese Zinsenvorschreibung wieder zu reduzieren.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/277

08.04.2021
Heft 7/2021