zuvor abrufbar unter: RWZ_digitalOnly 2020/25
Das EU-Meldepflichtgesetz ("EU-MPfG") wurde am 22. 10. 2019 im BGBl veröffentlicht. Bereits vor Veröffentlichung des Gesetzes gab es in der Beraterpraxis intensive Diskussionen, wie einige Stellen des Gesetzes zu interpretieren sind.1 Dieser Artikel setzt sich mit einigen dieser Zweifelsfragen auseinander und gibt die Meinung der Autoren dazu wieder. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit Zweifelsfragen zu den Kennzeichen der §§ 5 und 6 des EU-MPfG, die bestimmen, wann eine Gestaltung überhaupt meldepflichtig iSd EU-MPfG ist, und somit das Kernstück des Gesetzes darstellen.*
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