Gesellschafts- und Steuerrecht

Zweifelsfragen zur Anwendung von § 82 Abs 5 GmbHG

RA Dr. Thomas Wenger / RAA Dr. Gabriel Ebner

Die COVID-19-Krise hat zu Diskussionen zum Thema Gewinnausschüttungsverbote geführt und insb § 82 Abs 5 GmbHG in den Fokus gerückt. Etliche Aspekte der Anwendung dieser Bestimmung sind bislang wenig behandelt worden und teilweise nicht eindeutig geklärt.1

Im Bereich des Unternehmensrechts und speziell des Rechnungswesens hat die COVID-19-Krise auch neues Licht auf Themen der Gewinnermittlung und der Gewinnverwendung geworfen. Zwei Beiträge in der April-Ausgabe der RWZ haben sich mit bilanziellen Vorsorgen und Einflüssen der Pandemie auf Jahres- und Konzernabschluss - und damit letztlich Gewinnermittlung und -ausweis - beschäftigt.2

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Artikel-Nr.
RWZ 2020/28

29.05.2020
Heft 5/2020
Autor/in
Thomas Wenger

Mag. (rer.soc.oec.) Dr. (iur.) Thomas Wenger ist Rechtsanwalt und seit 1994 Partner bei Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Umgründungen und Mergers & Acquisitions. Er ist seit 1999 Mitherausgeber der Zeitschrift RWZ Recht, Rechnungswesen und Autor zahlreicher Publikationen, vor allem auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts.

Gabriel Ebner

Dr. Gabriel Ebner ist Rechtsanwalt in der Praxisgruppe Corporate/M&A bei der Schönherr Rechtsanwälte GmbH und war davor Universitätsassistent am Institut für Unternehmensrecht der Johannes Kepler Universität Linz.