Steuerrecht

Zwischengeschaltene GmbH steuerlich anzuerkennen?

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr

Die steuerliche Anerkennung einer zwischengeschaltenen GmbH ist bei "höchstpersönlichen Tätigkeiten" strittig; Rz 104 EStR 2000 sah dabei bisher eine umfassende Zurechnung der Vergütungen an die natürliche Person vor. Durch den Wartungserlass 2009 wird diese Zurechnung konkretisiert: Eine Zurechnung zur natürlichen Person hat dann zu erfolgen, wenn die GmbH die Marktchancen nicht nutzen kann und es sich um eine ansonsten "leere" GmbH handelt.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/839

18.12.2009
Heft 12b/2009
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.