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Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) – BGBl

Bearbeiter: Sabine Kriwanek

Bundesgesetz über die Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften (Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG)

BGBl I 2016/83, ausgegeben am 11. 8. 2016

Ein externes Qualitätssicherungssystems für die Abschlussprüfung wurde mit dem Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz eingeführt (A-QSG, BGBl I 2005/84, LN Rechtsnews 134 vom 10. 8. 2005); das A-QSG trat im Jahr 2005 in Kraft und wurde in weiterer Folge mehrmals novelliert.

Der vorliegende Gesetz dient der Durchführung der VO (EU) 537/2014 [über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse] und der Umsetzung der RL 2014/56/EU [zur Änderung der RL 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen]. Aufgrund dieser Normen muss das bisherige System der Abschlussprüferaufsicht grundlegend geändert werden, weshalb nun ein gänzlich neues Gesetz das A-QSG und die Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsrichtlinie (A-QSRL, BGBl II 2006/251) ablöst (mit 1. 10. 2016).

Eine der wesentlichsten Neuerungen ist die Schaffung einer einzigen, letztverantwortlichen und va unabhängigen Behörde zur Durchführung der Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, nämlich der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB). Diese wird als eine Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit in Wien eingerichtet; ihr Wirkungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet und sie ist berechtigt, das Bundeswappen zu führen. Die APAB ist in Ausübung ihres Amtes an keine Weisungen gebunden. Sie ist Verwaltungsstrafbehörde; über Beschwerden gegen Bescheide der APAB entscheidet das Bundesverwaltungsgericht grds durch Senat.

Weitere wesentliche Neuerung ist die Einführung von Inspektionen bei Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen – zusätzlich zu Qualitätssicherungsprüfungen, die für alle Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften gelten.

Die Funktionen der bisherigen Behörden, nämlich des Arbeitsausschusses für externe Qualitätsprüfungen (AeQ) und der Qualitätskontrollbehörde (QKB), gehen auf die neue Abschlussprüferaufsichtsbehörde über.

Hinweis:

Vgl dazu auch das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 (APRÄG 2016), BGBl I 2016/43 = LN Rechtsnews 21799 vom 14. 6. 2016.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 22135 vom 11.08.2016