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Bundesgesetzblatt vom 16. 5. 2017
Im BGBl vom 16. 5. 2017 wurden im Zusammenhang mit der Lehrlingsausbildung diverse Verordnungen des BMWFW kundgemacht, die mit 1. 6. 2017 in Kraft treten:
Neue Ausbildungsordnungen
Für folgende Lehrberufe wurden neue Ausbildungsordnungen mit modernisierten Berufsbildern erlassen:
- | Buchbinder/Buchbinderin, BGBl II 2017/129 |
- | Fertigteilhausbau, BGBl II 2017/131 |
- | Pflasterer/Pflasterin, BGBl II 2017/133 |
- | Reifen- und Vulkanisationstechnik, BGBl II 2017/134 (bisher „Vulkanisierung“) |
- | Sonnenschutztechnik, BGBl II 2017/135 |
- | Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechnik, BGBl II 2017/136 (bisher „Isoliermonteur“) |
Änderung von Ausbildungsordnungen
- | Einzelhandel, BGBl II 2017/130 (Ergänzung durch den optionalen Ausbildungsschwerpunkt „Digitaler Verkauf“) |
- | Holztechnik, BGBl II 2017/132 (Ermöglichung einer Kombination des Hauptmoduls „Sägetechnik“ mit dem Spezialmodul „Design und Konstruktion“) |
Änderung der Lehrberufsliste
Im Zusammenhang mit diesen neuen Ausbildungsordnungen wird auch die Lehrberufsliste mit 1. 6. 2017 durch BGBl II 2017/128 geändert.
Außerkrafttreten von Bestimmungen
Mit Ablauf des 31. 5. 2016 treten die bisherigen Bestimmungen für folgende Lehrberufe außer Kraft (inklusive der Bezug habenden Regelungen in verwandten Lehrberufen): Buchbinder; Fertigteilhausbau; Pflasterer; Vulkanisierung; Sonnenschutztechnik; Isoliermonteur.
In bestehende Lehrverhältnisse wird dadurch nicht eingegriffen.