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Änderungen bei Lehrberufen - BGBl

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Bundesgesetzblatt vom 16. 5. 2017

Im BGBl vom 16. 5. 2017 wurden im Zusammenhang mit der Lehrlingsausbildung diverse Verordnungen des BMWFW kundgemacht, die mit 1. 6. 2017 in Kraft treten:

Neue Ausbildungsordnungen

Für folgende Lehrberufe wurden neue Ausbildungsordnungen mit modernisierten Berufsbildern erlassen:

-Buchbinder/Buchbinderin, BGBl II 2017/129
-Fertigteilhausbau, BGBl II 2017/131
-Pflasterer/Pflasterin, BGBl II 2017/133
-Reifen- und Vulkanisationstechnik, BGBl II 2017/134 (bisher „Vulkanisierung“)
-Sonnenschutztechnik, BGBl II 2017/135
-Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechnik, BGBl II 2017/136 (bisher „Isoliermonteur“)

Änderung von Ausbildungsordnungen

-Einzelhandel, BGBl II 2017/130 (Ergänzung durch den optionalen Ausbildungsschwerpunkt „Digitaler Verkauf“)
-Holztechnik, BGBl II 2017/132 (Ermöglichung einer Kombination des Hauptmoduls „Sägetechnik“ mit dem Spezialmodul „Design und Konstruktion“)

Änderung der Lehrberufsliste

Im Zusammenhang mit diesen neuen Ausbildungsordnungen wird auch die Lehrberufsliste mit 1. 6. 2017 durch BGBl II 2017/128 geändert.

Außerkrafttreten von Bestimmungen

Mit Ablauf des 31. 5. 2016 treten die bisherigen Bestimmungen für folgende Lehrberufe außer Kraft (inklusive der Bezug habenden Regelungen in verwandten Lehrberufen): Buchbinder; Fertigteilhausbau; Pflasterer; Vulkanisierung; Sonnenschutztechnik; Isoliermonteur.

In bestehende Lehrverhältnisse wird dadurch nicht eingegriffen.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 23582 vom 17.05.2017