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Verordnung des BMVIT über das Alternative Bewährungssystem mittels Alkoholwegfahrsperre (Führerscheingesetz-Alternative Bewährungssystemverordnung - FSG-ABSV)
BGBl II 2017/35, ausgegeben am 25. 1. 2017
Im Rahmen eines wissenschaftlichen Versuchs wurde mit der 18. FSG-Novelle die gesetzliche Grundlage für das System der Alkoholwegfahrsperren (Alkolocks) als Alternative zu einem Teil des Entzugs der Lenkberechtigung geschaffen (BGBl I 2017/15, LN Rechtsnews 22965 vom 18. 1. 2017).
Dabei handelt es sich lediglich um eine Verordnungsermächtigung, die inhaltlichen Regelungen (Voraussetzungen für die Teilnahme und Ablauf des Alternative Bewährungssystems [ABS], Verstöße, Ausschluss und Ausscheiden aus dem System, Anforderungen an die Alkoholwegfahrsperre etc) werden gesammelt in der nunmehr vorliegenden Verordnung des BMVIT getroffen.
Die FSG-ABSV tritt mit 1. 9. 2017 in Kraft und ist nur auf jene Sachverhalte anzuwenden, die sich nach dem 31. 8. 2017 ereignet haben. Sie tritt mit 31. 8. 2022 außer Kraft; Teilnehmer, deren ABS-Dauer zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens noch nicht abgelaufen ist, dürfen ihre Teilnahme am Alternativen Bewährungssystem entsprechend der FSG-ABSV beenden.