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Verordnung der BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Alternativfinanzierungs-Informationsverordnung geändert wird
BGBl II 2018/264, ausgegeben am 5. 10. 2018
Die AltF-InfoV regelt das Informationsblatt, das gem § 4 Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) vom Emittenten bereitzustellen ist. Das Informationsblatt schafft ein Mindestmaß an Transparenz und dient dem Anlegerschutz. Mit der vorliegenden Novelle wird die AltF-InfoV an die Änderung des AltFG durch BGBl I 2018/48, Rechtsnews 25774, angepasst (Entfall der taxativen Aufzählung der alternativen Finanzinstrumente des § 3 Z 2 AltFG; Anwendbarkeit des AltFG künftig allgemein auf Wertpapiere und Veranlagungen unterhalb bestimmter Schwellenwerte). Dementsprechend wird mit dieser Verordnung das Informationsblatt angepasst, das in seiner bisherigen Fassung in erster Linie auf das Nachrangdarlehen zugeschnitten war.
Die Änderungen sind mit 6. 10. 2018 in Kraft getreten. Auf Angebote, die bis zum 5. 10. 2018 veröffentlicht wurden, ist bis zum 31. 12. 2018 weiterhin die Stammfassung der AltF-InfoV anzuwenden.