News

Amtsmissbrauch eines Richters – Schädigungsvorsatz

Bearbeiter: Sabine Kriwanek / Bearbeiter: Barbara Tuma

EMRK: Art 1, Art 6

StGB: § 302

StPO: § 260, § 268

1. Gehen die Tatrichter bei der Verurteilung eines Richters wegen Missbrauchs der Amtsgewalt durch Verletzung von Verfahrensvorschriften (hier: Verlesung von Zeugenaussagen entgegen § 252 Abs 1 StPO) davon aus, dass sich dessen Schädigungsvorsatz auf die Verletzung des jeweiligen Angeklagten an dessen Recht auf ein faires Verfahren nach Art 6 EMRK bezogen habe (vgl dazu insbesondere die Garantie des Art 6 Abs 3 lit d EMRK, Fragen an die Belastungszeugen zu stellen), wird damit der Schutzzweck der verletzten Vorschrift (§ 252 Abs 1 StPO) hinreichend deutlich angesprochen. Der Staat hat zwar ein faires Verfahren nach Art 6 EMRK zu gewährleisten (vgl Art 1 EMRK), ihm selbst kommt ein dahingehendes Recht aber nicht zu, das Bezugspunkt des Schädigungsvorsatzes sein könnte.

2. Eine Nachholung von Auslassungen während der Urteilsverkündung ist auch im bezirksgerichtlichen Verfahren zulässig; dem steht der Rechtssatz nicht entgegen, demzufolge das „richtig und vollständig verkündete Urteil“ nur mehr im Rechtsmittelweg geändert werden könne (RIS-Justiz RS0098239).

OGH 11. 9. 2018, 17 Os 12/18w

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 26341 vom 19.11.2018