News

Anhängige Normenprüfungen beim VfGH - Übersicht

Bearbeiter: Barbara Tuma / Bearbeiter: Sabine Kriwanek

Zusammengestellt von der LexisNexis-Redaktion

Die neue Session des VfGH hat mit 24. 11. 2016 begonnen und wird voraussichtlich bis 16. 12. 2016 dauern.

1. Va auf der Tagesordnung

Auf der Tagesordnung der Session stehen laut Presseaussendung des VfGH ua folgende Fälle:

-Recht des leiblichen Vaters auf Kontakt mit seinem Kind?
Der Antragsteller kämpft um Anerkennung als Vater eines Kindes, das während aufrechter Ehe der Mutter des Kindes mit einem anderen Mann geboren wurde. Das Pflegschaftsgericht wies seinen Antrag auf persönlichen Kontakt mit dem Kind zurück, weil ein Dritter einen solchen Antrag nur dann stellen könne, wenn er „zu dem Kind in einem besonderen persönlichen oder familiären Verhältnis steht oder gestanden ist“. Der Antragsteller hält diese Regelung für verfassungswidrig: Er sieht damit die Grundrechte auf Achtung des Privat- und Familienlebens und auf Kontakt zwischen Eltern und Kind verletzt.
-Pensionsteilung nach dem BSVG
Nach dem BSVG ist die Hälfte der Pension dem Ehegatten bzw eingetragenen Partner auszuzahlen, wenn dieser längere Zeit hindurch den Betrieb gemeinsam mit dem (der) Pensionsberechtigten geführt oder im Betrieb hauptberuflich mitgearbeitet hat. Der OGH geht davon aus, dass diese Regelung (§ 71 Abs 4 BSVG) auch dann zu einer Pensionsteilung führt, wenn der Ehegatte (eingetragene Partner) aufgrund dieser Tätigkeit im Betrieb selbst pensionsversichert ist. Der OGH hält diese Bestimmung für gleichheitswidrig (OGH 15. 3. 2016, 10 ObS 10/16t). [G 93/2016]
-Beschwerden gegen Anrainerparken in Wien
Die Beschwerden betreffen den ersten und achten Bezirk in Wien, wo für Anrainer Stellplätze reserviert sind. Die Antragsteller halten dies für eine unzulässige Privilegierung der Wohnbevölkerung und für sachlich nicht gerechtfertigt; die Verordnung, mit der das Anrainerparken ermöglicht werde, sei daher gesetzwidrig.
-Jagdfreistellung von Grundstücken in NÖ und in der Stmk
In der Herbst-Session 2016 hat der VfGH entschieden, dass der Kärntner Landesgesetzgeber nicht verpflichtet ist, ethischen Bedenken eines Grundeigentümers gegen die Ausübung der Jagd auf seinem Grundstück durch die Möglichkeit einer Jagdfreistellung des betreffenden Grundstücks Rechnung zu tragen (VfGH 15. 10. 2016, G 7/2016, LN Rechtsnews 22574 vom 7. 11. 2016). Nun hat der VfGH zu entscheiden, welche Folgerungen sich aus dieser Entscheidung für vergleichbare Beschwerdefälle in Niederösterreich und in der Steiermark ergeben.
-Verbandsverantwortlichkeitsgesetz [G 497/2015, G 679/2015]
-Kürzung von Betriebspensionen beim Verbund, bei der EVN und bei der Wirtschaftskammer Österreich
-Wahlwerbungsausgaben - Verhängung einer Geldbuße wegen Überschreitung des Höchstbetrags für Wahlwerbung bei der NR-Wahl 2013 durch den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (bestätigt vom BVwG) als Verstoß gegen die bundesstaatliche Kompetenzverteilung und das Legalitätsprinzip und als unverhältnismäßige Beschränkung der Tätigkeit politischer Parteien?

Hinweis:

Zwei Verfahren waren bereits für die Herbst-Session vorgesehen (Anrainerparken in Wien, Verbandsverantwortlichkeitsgesetz). Die Beratungen werden nun fortgesetzt.

2. Weitere offene Fragen

Weiters sind - soweit überblickbar - zu folgenden wichtigen veröffentlichten Prüfungsbeschlüssen bzw Gesetzesprüfungsanträgen bisher noch keine Endentscheidungen ergangen:

Parteiantrag auf Normenkontrolle

-Prüfung der Unzulässigkeit eines Parteiantrags auf Normenkontrolle
-Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Verfahren vor dem VfGH nur in Beschwerdeverfahren nach Art 144 B-VG, nicht aber (ua) betr einen (Partei-)Antrag auf Normenkontrolle (Prüfung des § 33 VfGG). VfGH 2. 7. 2016, G 535/2015 (G 253/2016), LN Rechtsnews 22100 vom 3. 8. 2016.

Zivilrecht

-Provisionsverbot für Rechtsanwälte (§ 51 RL-BA); OGH 26 Os 9/14i = Zak 2015/482, 263.

Wirtschaftsrecht

-Ausschluss der (Mehrheits-)Gesellschafter als gewerberechtliche Geschäftsführer - unverhältnismäßige Beschränkung der Freiheit der Erwerbsbetätigung? (Prüfungsantrag betr § 39 Abs 2 GewO 1994); VwGH 4. 7. 2016, Ro 2016/04/0006 (A 2016/0005), LN Rechtsnews 22131 vom 10. 8. 2016.
-GmbH-Mindeststammkapital - Dritter Prüfungsantrag des OGH zu div Bestimmungen des GmbHG idF des AbgÄG 2014. OGH 20. 7. 2016, 6 Ob 74/16z, LN Rechtsnews 22288 vom 13. 9. 2016.
-Verfahren rund um Hypo/Heta: Schon auf der Tagesordnung der Sommer-Session 2016 standen mehrere Verfahren zur Causa Hypo/Heta, ua eine Gesetzesbeschwerde einer deutschen Bank betr die Anwendung des Bankensanierungsgesetzes (BaSAG) auf die Abwicklung der Hypo/Heta. Über dieses Verfahren wird der VfGH vorerst nicht weiter beraten, sondern eine Entscheidung des EuGH abwarten, der bereits vom HG Wien und vom BVwG angerufen wurde. (Quelle: www.vfgh.gv.at vom 20. 6. 2016)
Anm: Vorabentscheidungsersuchen des HG Wien beim EuGH anhängig zu C-282/16, RMF Financial Holdings.

Öffentliches Recht

-Wiederaufnahme nach dem VwGVG: Wiederaufnahme nur, wenn die Revision nicht mehr zulässig ist (§ 32 VwGVG). VwGH 3. 5. 2016, Ra 2015/18/0213 (A 2016/0004), LN Rechtsnews 22041 vom 27. 7. 2016.
-Staatsbürgerschaftserwerb durch Anzeige vor dem 1. 9. 1983 geborener ehelicher Kinder - Prüfung des § 64a Abs 18 Z 3 StbG idF BGBl I 2013/136, wonach für den Staatsbürgerschaftserwerb durch Anzeige gefordert wird, dass die Mutter bei der Geburt des Kindes Staatsbürgerin war und im Zeitpunkt der Anzeige „ist“, also noch lebt. VfGH 15. 10. 2016 E 160/2016 (G 399/2016).
-Geschwindigkeitsbeschränkung in Innsbruck gesetzwidrig? Prüfung einer Verordnung des Stadtmagistrats (betr 30 km/h in der Innerkoflerstraße). VfGH 22. 9. 2016, E 566/2016 (V 65/2016).

Sozialrecht

-Sozialleistung „Persönliches Budget“ nach dem Stmk BHG: Prüfung der Durchführungsverordnung (Anlage 1 LEVO-StBHG 2015) auf Gesetzmäßigkeit, weil darin behinderte Personen mit Sachwalter von der Leistung ausgeschlossen werden dürften. VfGH 10. 10. 2016, E 1837/2015 (V 71/2016), LN Rechtsnews 22593 vom 10. 11. 2016.
-Ersatz von Reise-(Fahrt-)kosten zur Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe nach Maßgabe der Bestimmungen der Satzung - Prüfung von § 135 Abs 4 und 5 ASVG (diesbezüglich idgF BGBl 1996/411). VfGH 5. 10. 2016, E 27/2016 (G 386/2016).

Abgabenrecht

-Besteuerung länderübergreifender Preisausschreiben; Prüfungsantrag VwGH 25. 11. 2015, Ro 2015/16/0035 (A 2015/0011), LN Rechtsnews 20768 vom 15. 12. 2015.
-Deckelung der Begünstigung für Abfertigungen von Vorstandsmitgliedern (§ 67 Abs 6 EStG); Beschwerde nach der E BFG 12. 2. 2016, RV/5100292/2015, LN Rechtsnews 21960 vom 12. 7. 2016; Beschwerde beim VfGH anhängig zu E 549/2016.
-Sachbezugsüberbewertung von Vorführwagen (20%-Zuschlag gem § 4 Abs 6 Sachbezugswerte-VO); Prüfungsantrag BFG 2. 8. 2016, RN/7100003/2016; beim VfGH anhängig zur V 46/2016.
-Werbeabgabe: Ungleichbehandlung des Printbereichs wegen Nichterfassung von Werbeleistungen am Onlinesektor; Beschwerde nach der E BFG 10. 8. 2016, RV/5100956/2016; Beschwerde beim VfGH anhängig zu E 2133/2016.
-Abzugsverbot von Anschaffungsnebenkosten für Privatanleger; Prüfungsantrag BFG 27. 9. 2016, RN/7100005/2016.

3. In der letzten Session zurück-/abgewiesen

Ohne nennenswerte rechtlich interessante Ausführungen wurden in der letzten Session folgende Rechtssachen erledigt:

-Bekämpfung des sog Apothekenvorbehalts (Verkaufsverbot von rezeptfreien Medikamenten):
Der Individualantrag der Drogeriemarktkette dm war zu eng gefasst, weshalb er vom VfGH zurückgewiesen wurde (VfGH 10. 10. 2016, G 49/2016).
-Frist für einen Einspruch gegen die Anklage („binnen 14 Tagen“ in § 213 Abs 2 StPO; Anträge zur BUWOG-Anklage):
Angesichts der Beschränkung der Einspruchsgründe auf die Geltendmachung grober Unrichtigkeiten der Anklageschrift und angesichts des Umstandes, dass ein endgültiger Verlust jeglichen Rechtschutzes hier gerade nicht drohte, lehnte der VfGH - vor dem Hintergrund der einschlägigen Rsp (VfSlg 15.529/1999, 15.786/2000 und VfGH 23. 2. 2016, G 574/2015) - die Behandlung einiger Anträge ab (VfGH 5. 10. 2016, G 295/2016, G 296/2016, G 297/2016, G 298/2016, G 300/2016).
Weitere Anträge wurden mangels Legitimation als unzulässig zurückgewiesen (VfGH 12. 10. 2016, G 269/2016, G 276/2016, G 280/2016, G 302/2016).
-Kürzung von Sonderpensionen der Nationalbank nicht verfassungswidrig:
Die Kürzungen (Einhebung von Pensionsbeiträgen, Anhebung des Pensionsantrittsalters, Änderung der Pensionsbemessung, Abschläge bei vorzeitiger Pensionierung, Einhebung von Pensionssicherungsbeiträgen, Entfall des Sterbequartals) stehen nach Ansicht des VfGH mit den einschlägigen verfassungsrechtlichen Anforderungen im Einklang, insb mit dem Grundsatz des Vertrauensschutzes. Die Eingriffe sind nicht intensiv bzw wurden schwerwiegende Eingriffe durch Übergangsbestimmungen für die Betroffenen angemessen gemildert. VfGH 12. 10. 2016, G 478/2015 ua (zum Prüfungsantrag siehe OGH 24. 6. 2015, 9 ObA 115/14y, LN Rechtsnews 20161 vom 4. 9. 2015).
Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 22678 vom 28.11.2016