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Auswirkungen von COVID-19 auf die Unternehmensbewertung

Bearbeiter: Markus Patloch-Kofler

Abstract

Die massiven wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise beeinflussen auch die Unternehmensbewertung. Als Reaktion darauf hat deshalb der deutsche Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) am 27. 3. 2020 einen fachlichen Hinweis („Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf Unternehmensbewertungen“) veröffentlicht, um dem Bewerter eine erste Hilfestellung im Umgang mit dieser außerordentlichen Situation zu geben.

IDW FAUB vom 25. 3. 2020

Im fachlichen Hinweis des FAUB werden die langfristigen Auswirkungen der COVID-19-Krise auf Unternehmensbewertungen analysiert und beurteilt. Da in der deutschen Bewertungspraxis durch die Stellungnahme IDW S 1 „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ die Ertragswertmethode oder das Discounted Cash Flow-Verfahren für Bewertungen maßgeblich sind, wird im fachlichen Hinweis des FAUB auf die Effekte der Krise auf die zukünftigen Zahlungsströme einerseits und auf den Kapitalisierungssatz andererseits eingegangen. Aufgrund der inhaltlichen Nähe des IDW S 1 zum österreichischen Fachgutachten KFS/BW 1, welches eben-falls das DCF-Verfahren als dominierende Bewertungsmethode vorsieht, ist der fachliche Hinweis des FAUB auch für die österreichische Bewertungspraxis von Bedeutung.

Hinsichtlich der Planung der zukünftigen bewertungsrelevanten Zahlungsströme ist vor allem die Dauer und das Ausmaß der negativen Effekte der COVID-19-Krise maßgeblich. Hierbei hält der FAUB in seinem fachlichen Hinweis fest, dass die Dauer der Auswirkungen einerseits von der unmittelbaren Bedrohungslage und andererseits von den langfristigen negativen wirtschaftlichen Folgen der Krise abhängig sind. Aus aktueller Sicht ist die Dauer der Auswirkungen der COVID-19-Krise allerdings noch nicht abschätzbar.

Das Ausmaß bzw der Umfang der Auswirkungen fällt individuell sehr unterschiedlich je nach Branche und Geschäftsmodell aus. So können durch die Krise ausgelöste Veränderungen (zB in Bezug auf das Kundenverhalten) die zukünftige Ertragslage der Unternehmen stark beeinflussen und sogar bestehende Geschäftsmodelle dadurch infrage stellen. Jedenfalls ist davon auszugehen, dass die Krise zu einer massiven Erhöhung der Planungsunsicherheit führt und dadurch die Bandbreite der möglichen Ausprägungen künftiger Zahlungsströme im Bewertungskalkül deutlich zunimmt.

Hinsichtlich der Kapitalmarktparameter verweist der FAUB auf deren grundsätzliche langfristige Ausrichtung. So sind kurzfristige Ausschläge und mögliche Übertreibungen der Kapitalmärkte als momentane und nicht zwingend als langfristige Stimmungsindikatoren einzuordnen. Daher orientiert sich der Kapitalisierungszins auch in einer Krise an langfristigen Analysen von Renditen, weshalb der FAUB aufgrund der COVID-19-Krise keinen Anpassungsbedarf sieht.

Conclusio

Es ist evident, dass die COVID-19-Krise spürbare Auswirkungen auf Unternehmen hat. Allerdings fehlt es an belastbaren historischen Erfahrungen mit ähnlichen Situationen. Die Hilfestellung des FAUB ist deshalb sinnvoll. Denn es ist Aufgabe der Bewerter die Folgen der Krise sachgerecht bei der Ermittlung des Unternehmenswerts zu berücksichtigen. So ist im Einzelfall zu analysieren, ob und inwieweit hinsichtlich der langfristigen Einschätzung der Unternehmensentwicklung Pläne und Geschäftsmodelle aus der Vorkrisenzeit zugrunde gelegt werden können. Dabei ist davon auszugehen, dass sich der Grad der Veränderungen zwischen den Branchen deutlich unterscheiden wird. Hinsichtlich der Kapitalmarktparameter sieht der FAUB in seinem fachlichen Hinweis allerdings keinen Anpassungsbedarf.

Bearbeiter: Markus Patloch-Kofler (WU Wien)

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 28916 vom 17.04.2020