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Bau-Angestellte − KV-Erhöhung für 2015 und 2016

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Bundesinnung Bau und Fachverband der Bauindustrie, 10. 4. 2015

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter der Angestellten in Bauindustrie und Baugewerbe werden ebenso wie die Lehrlingsentschädigungen per 1. 5. 2015 um 2,0 % und ab 1. 5. 2016 um den durchschnittlichen VPI von März 2015 bis Februar 2016 plus 0,4 % erhöht.

Für die Erhöhung der Ist-Gehälter wurde die traditionelle Parallelverschiebungsklausel vereinbart; diese besagt, dass Überzahlungen über dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt betragsmäßig erhalten bleiben müssen. Alle anderen ziffernmäßig im KV enthaltenen Beträge (Schichtzulage, Erschwerniszulagen, Lenkstunde, Taggelder) wurden nicht angehoben.

Auch beim Rahmenrecht gibt es keine Änderungen.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 19299 vom 13.04.2015