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*Ergebnis einer Umfrage unter 225 Steuerberater:innen und Rechtsanwält:innen (Mai 2024) durchgeführt von IPSOS im Auftrag von LexisNexis Österreich.
Bundesinnung Bau und Fachverband der Bauindustrie, 10. 4. 2015
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter der Angestellten in Bauindustrie und Baugewerbe werden ebenso wie die Lehrlingsentschädigungen per 1. 5. 2015 um 2,0 % und ab 1. 5. 2016 um den durchschnittlichen VPI von März 2015 bis Februar 2016 plus 0,4 % erhöht.
Für die Erhöhung der Ist-Gehälter wurde die traditionelle Parallelverschiebungsklausel vereinbart; diese besagt, dass Überzahlungen über dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt betragsmäßig erhalten bleiben müssen. Alle anderen ziffernmäßig im KV enthaltenen Beträge (Schichtzulage, Erschwerniszulagen, Lenkstunde, Taggelder) wurden nicht angehoben.
Auch beim Rahmenrecht gibt es keine Änderungen.