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Bauarbeiter: Lohnzuschläge für 2017 – BGBl

Bearbeiter: Bettina Sabara

BGBl II 2016/344, ausgegeben am 24. 11. 2016

Der Zuschlag zum Lohn, der gemäß § 21a iVm § 21 Abs 1 und 3 BUAG zur Bestreitung des Aufwandes für die Abfertigungsregelung (Abfertigungsbeiträge an die Betriebliche Vorsorgekasse gemäß § 33b BUAG und Abfertigungen nach Abschnitt III BUAG) einschließlich der anteiligen Verwaltungskosten zu entrichten ist, beträgt für die Zuschlagszeiträume 2017/1 bis 2017/12 – unverändert gegenüber 2016 – für eine Kalenderwoche (Beschäftigungswoche) das 1,5fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns.

Ebenso unverändert bleiben die Zuschläge für die Urlaubsregelung, die Zusatzurlaubsregelung für Schichtarbeit und die Winterfeiertagsregelung.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 22675 vom 25.11.2016