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Unternehmen, die ab dem 1. 7. 2017 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, können einen Zuschuss zu den Lohnnebenkosten über die Dauer von bis zu drei Jahren und in Höhe von 50 % erhalten (siehe dazu bereits Lindmayr in ARD 6539/5/2017 sowie die RV zur gesetzlichen Grundlage in ARD 6549/1/2017; die Beschlussfassung im NR erfolgte am 29. 6. 2017).
Unter www.beschaeftigungsbonus.at sind nun weitere Informationen zum Beschäftigungsbonus zu finden, va die offizielle Richtlinie („Sonderrichtlinie Beschäftigungsbonus“) und rechts oben im Bereich „Fragen & Antworten“ die FAQs zu Antragstellung, Abrechnung und Auszahlung des Beschäftigungsbonus. Die Richtlinie und der Fragen-Antworten-Katalog stehen auch zum Download zur Verfügung, ebenso eine Liste jener Unternehmen, die von der Förderung grundsätzlich ausgenommen sind (von der Statistik Austria als staatliche Einheiten mit der Kennung S.13 klassifiziert).