Dieser Inhalt ist frei verfügbar. Mit einem Abonnement der RWZ erhalten Sie die Zeitschrift in Print und vollen digitalen Zugriff im Web, am Smartphone und Tablet. Mehr erfahren…
Testen Sie
ALLE 13 Zeitschriftenportale
30 Tage lang kostenlos.
Der Zugriff endet nach 30 Tagen automatisch.
Erlass des BMF vom 27. 9. 2017, BMF-010203/0309-IV/6/2017, BMF-AV Nr 136/2017
Mit dem AbgÄG 2015, BGBl I 2015/163 (= Rechtsnews 20845 = ARD 6480/10/2016), wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen für Einlagenrückzahlungen und offene Ausschüttungen neu geregelt. Im vorliegenden Erlass legt das BMF seine Rechtsansicht zur Auslegung von § 4 Abs 12 EStG 1988 idF AbgÄG 2015 dar; der bisherige Einlagenrückzahlungserlass BMF 31. 3. 1998, 06 0257/1-IV/6/98, und die Information des BMF zur erstmaligen Ermittlung des Standes der Innenfinanzierung von Kapitalgesellschaften (BMF 4. 11. 2016, BMF-010203/0359-VI/6/2016) werden aufgehoben.
Die Rechtsansicht des BMF zu den Auswirkungen von Umgründungen auf die Innenfinanzierung gem der Innenfinanzierungsverordnung (IF-VO), BGBl II 2016/90, ÖStZ 2016/434, wird in den Umgründungssteuerrichtlinien 2002 dargelegt und ist nicht Gegenstand dieses Erlasses.
Hinweis: Der Volltext des Erlasses ist unter Eingabe der oben genannten Geschäftszahl unter https://findok.bmf.gv.at/findok abrufbar.