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Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümerngemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl I 2017/136 (WiEReG BMF-Erlass)
BMF 26. 4. 2018, BMF-460000/0007-III/6/2018; BMF-AV Nr 60/2018
Mit dem WiEReG, BGBl I 2017/136, wurde ein Register eingerichtet, in das die (direkten und indirekten) wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts eingetragen werden. Dieses Register soll einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung leisten, indem alle inländischen zuständigen Behörden, die Geldwäschemeldestelle und alle inländischen „Verpflichteten“ iSd § 9 Abs 1 WiEReG auf ein Register mit aussagekräftigen Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer von Rechtsträgern zugreifen können (siehe dazu näher Rechtsnews 24208).
Das Register wird vom BMF als Registerbehörde geführt. Im vorliegenden Erlass gibt das BMF nun seine Rechtsansicht iZm Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gem dem WiEReG bekannt; über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Erlass nicht abgeleitet werden.
Hinweis:
Der Volltext des WiEReG BMF-Erlass ist unter Eingabe der oben angeführten Geschäftszahl unter https://findok.bmf.gv.at/findok abrufbar.
Als Ergänzung zum Erlass hat das BMF weiters auf seiner Homepage allgemeine Informationen sowie eine umfangreiche Beispielsammlung als Hilfestellung zur Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer zur Verfügung gestellt; sie sind unter https://www.bmf.gv.at im Bereich „Finanzmarkt“ – „Register der wirtschaftlichen Eigentümer“ zu finden.