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BMF 25. 9. 2018, BMF-010206/0038-IV/9/2018
Mit dem Wartungserlass 2018 werden insb die Halbierung der Flugabgabe (BGBl I 2017/44, Rechtsnews 23467) und die Erleichterungen betr Namhaftmachung eines Fiskalvertreters durch das AbgÄG 2014 (BGBl I 2014/13) in die Flugabgaberichtlinien eingearbeitet.
Die FlugAbgR idF des Wartungserlasses 2018 sind bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Flugabgabefälle anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen Gültigkeit haben.
Hinweis: Der Volltext des Wartungserlasses ist unter Eingabe der oben angeführten Geschäftszahl unter http://findok.bmf.gv.at/findok/ abrufbar.