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Info des BMF vom 28. 9. 2016, BMF-010216/0004-VI/6/2016
Aus Anlass der gesetzlichen Änderungen mit dem EU-AbgÄG 2016 (BGBl I 2016/77, LN Rechtsnews 22110 vom 4. 8. 2016) veröffentlicht das BMF in dieser Information seine Rechtsansicht zu verschiedenen ertragsteuerlichen Aspekten der Besteuerung gemeinnütziger Körperschaften und Körperschaften öffentlichen Rechts (gesellige Veranstaltungen).
Die BMF-Info enthält zwei Schwerpunkte:
- | Rechtsansichten abweichend von und ergänzend zu den VereinsR 2001 betr Zwecke und Tätigkeiten gemeinnütziger Körperschaften (va betr Jugendlager zum Zwecke von „Teambuilding“ im Rahmen der Jugendarbeit, völlig untergeordnete Förderung der Geselligkeit und Unterhaltung, Abgabe von Speisen und Getränken bei sonstigen Veranstaltungen sowie gastronomische Infrastruktur im Vereinslokal); |
- | Rechtsansichten betr die steuerliche Behandlung von Vereinsfesten und Festen von Körperschaften öffentlichen Rechts (va betr Gliederungen mit eigener Rechtspersönlichkeit von wahlwerbenden Politischen Parteien, Begriff der materiellen Förderung von Zwecken, Verwendung der Erträge, gesellige Veranstaltungen unter Beteiligung von mehreren begünstigten Körperschaften). |
Die Aussagen sollen bei der folgenden Wartung in die VereinsR 2001 eingearbeitet werden.
Hinweise: Der Volltext des Erlasses ist unter Eingabe der oben genannten Geschäftszahl unter https://findok.bmf.gv.at/findok abrufbar.