News

BMF: Investmentfondsrichtlinien 2018

Bearbeiter: Barbara Tuma

BMF 19. 7. 2018, BMF-010200/0019-IV/1/2018, BMF-AV Nr 106/2018

Die Investmentfondsrichtlinien 2018 (InvFR 2018) treten an die Stelle der Investmentfondsrichtlinien 2008 (InvFR 2008) und stellen einen Auslegungsbehelf zur ertragsteuerlichen Behandlung von Einkünften aus Investmentfonds und Immobilienfonds dar. Sie geben im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise lediglich die Rechtsmeinung des BMF wieder und können daher keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Rechte und Pflichten begründen. Begründungen von Erledigungen sind aus diesem Grund ausschließlich auf die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen oder auf die ergangene Judikatur zu stützen und nicht auf Aussagen in den InvFR 2018.

Vor der Veröffentlichung der InvFR 2018 ergangene Erlässe, Informationen und Erledigungen wurden, soweit die dort getroffenen Aussagen unverändert von Relevanz sind und allenfalls unter Vornahme einer inhaltlichen Änderung, eingearbeitet und sind daher nicht mehr zu beachten.

Die in den InvFR 2018 dargestellte Rechtsansicht des BMF ist ab der Veröffentlichung der InvFR 2018 zu beachten, für vergangene Zeiträume (zB bei abgabenbehördlichen Prüfungen oder offenen Veranlagungsfällen) hingegen nur dann, wenn dies aus Gründen des Vertrauensschutzes vertretbar erscheint. Soweit aufgrund der in den InvFR 2018 dargestellten Rechtsansicht Änderungen in der Art der Ergebnisermittlung auf Ebene des Fonds erforderlich sind, sind diese Änderungen erstmals für Fondsgeschäftsjahre, die nach dem 31. 12. 2018 beginnen, anzuwenden. Dies gilt nicht für Anpassungen, die sich aus einer unmittelbaren gesetzlichen Änderung ergeben.

Die gesetzlichen Änderungen durch das BGBl I 2011/77, das BBG 2011 (BGBl I 2010/111), das BGBl I 2013/135, das BGBl I 2014/70 sowie das BGBl I 2015/115 haben eine grundlegende Überarbeitung der InvFR notwendig gemacht. Im Rahmen dieser grundlegenden Überarbeitung wurde auch der bisherige Aufbau der InvFR neu strukturiert:

1.Allgemeiner Teil
2.Arten von Investmentfonds und Immobilienfonds (Rz 24)
3.Besteuerung von laufenden Erträgen aus Investmentfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen
4.Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen
5. Meldung der steuerlichen Daten
6.Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen anhand des Berechnungsmoduls
7.Sonderthemen
(Umqualifizierung von Kapital- und Personengesellschaften in AIF bzw. Investmentfonds; ausländische REITs, die von in- bzw ausländischen Investmentfonds gehalten werden; Fondsverschmelzungen und Fondsliquidationen; Investmentfonds im zwischenstaatlichen Steuerrecht; Dachfonds)

Hinweis: Der Volltext der neuen InvFR 2018 ist unter Eingabe der oben angeführten Geschäftszahl unter https://findok.bmf.gv.at/findok abrufbar.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 25755 vom 27.07.2018