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Anpassung der BMF-Info vom 2. 6. 2016, BMF-010200/0013-VI/6/2016, Rechtsnews 21757, im Hinblick auf die neuere zivilrechtlichen Rsp betr die insolvenzrechtliche Einordnung der zusätzlichen KöSt aufgrund nicht getilgter Verbindlichkeiten – die neuen Aussagen betreffen die Vorgehensweise bei Körperschaften, die nicht Teil einer Unternehmensgruppe nach § 9 KStG 1988 sind.
Info des BMF vom 24. 10. 2018, BMF-010203/0434-IV/6/2018
Die Information des BMF zur Vorgehensweise hinsichtlich der Berücksichtigung nicht getilgter Verbindlichkeiten bei einer Liquidation nach § 19 KStG 1988 vom 2. 6. 2016, BMF-010200/0013-VI/6/2016, Rechtsnews 21757, wird anlässlich der inzwischen ergangenen zivilrechtlichen Judikatur betreffend die insolvenzrechtliche Einordnung der aufgrund nicht getilgter Verbindlichkeiten zusätzlich entstehenden Körperschaftsteuerschuld als Forderung gegen das insolvenzfreie Vermögen angepasst.
Die neuen Aussagen betreffen die Vorgehensweise bei Körperschaften, die nicht Teil einer Unternehmensgruppe nach § 9 KStG 1988 sind und im Rahmen eines Insolvenzverfahrens liquidiert werden.
Hinweis: Der Volltext der BMF-Info ist unter Eingabe der oben genannten Geschäftszahl unter https://findok.bmf.gv.at/findok abrufbar.