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BMF: Register der wirtschaftlichen Eigentümer – Meldefrist

Bearbeiter: Sabine Kriwanek / Bearbeiter: Barbara Tuma

Verlängerung der Meldefrist für die erstmaligen Meldungen an das Register derwirtschaftlichen Eigentümer

Fachliche News 2018/03 des BMF 14. 5. 2018, BMF-460000/0010-III/6/2018

In den vorliegenden Fachlichen News teilt das BMF als Registerbehörde mit, dass der erste Lauf des automatisationsunterstützten Zwangsstrafenverfahrens auf den 16. 8. 2018 verschoben wird. Die Abgabe einer erstmaligen Meldung nach dem 1. 6. 2018 bis zum 15. 8. 2018 wird als finanzstrafrechtlich nicht vorwerfbar behandelt. Eine entsprechende Information ergeht laut BMF auch an die zuständigen Abgaben- und Finanzstrafbehörden.

Als Grund für diese Verlängerung führt das BMF die außerordentlich intensive Nutzung der WiEReG-Meldeformulare an, wodurch längere Reaktionszeiten des Systems eingetreten sind, die zwischenzeitlich behoben wurden. Außerdem zeigten viele schriftliche und telefonische Anfragen bei der Registerbehörde, dass bei der Auslegung des WiEReG noch Unsicherheiten bestehen.

Trotz der umfangreichen Maßnahmen zur Verbesserung der Performance der Meldeformulare empfiehlt das BMF weiters, Meldungen außerhalb der Zeiten mit der höchsten Systemauslastung einzubringen. Vorteilhaft wären Meldungen werktags vor 10:30 oder nach 14:30 Uhr.

Fachliche Fragen zur Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer können an die Hotline +43 (0) 50 233 775 (werktags von Montag bis Donnerstag, von 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr) oder an wiereg-registerbehoerde@bmf.gv.at gerichtet werden.

Hinweis:

Der Volltext der Information des BMF ist abrufbar unter www.bmf.gv.at – Finanzmarkt – Register der wirtschaftlichen Eigentümer – Fachliche News.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 25432 vom 18.05.2018