Dieser Inhalt ist frei verfügbar. Mit einem Abonnement der RWP erhalten Sie die Zeitschrift in Print und vollen digitalen Zugriff im Web, am Smartphone und Tablet. Mehr erfahren…
Testen Sie
ALLE 13 Zeitschriftenportale
30 Tage lang kostenlos.
Der Zugriff endet nach 30 Tagen automatisch.
Info des BMF vom 7. 7. 2016, BMF-010203/0200-VI/6/2016
§ 23a EStG 1988 sieht eine - zu § 2 Abs 2a EStG 1988 hinzutretende - weitere Wartetastenregelung für Verluste von sogenannten „kapitalistischen Mitunternehmern“ vor. In der vorliegenden Information teilt das BMF seine Rechtsansicht zu § 23a EStG 1988 mit; die Aussagen sollen bei der folgenden Wartung in die EStR 2000 eingearbeitet werden.
Die BMF-Info behandelt folgende Themen:
1. | Zweck der Regelung, grundsätzliche Vorgangsweise und Inkrafttreten |
2. | Verhältnis zu § 2 Abs 2a EStG 1988 |
3. | Was sind kapitalistische Mitunternehmer? |
4. | Welches Kapitalkonto ist maßgeblich? |
5. | Beispiel für die Kapitalkonten KapK I und KapK II bei Ergänzungskapital und Sonderbetriebsvermögen |
6. | Wie ist der Anfangsstand des für § 23a EStG 1988 relevanten Kapitalkontos KapK I zu ermitteln? |
7. | Wie ist das für § 23a EStG 1988 relevante Kapitalkonto KapK I weiterzuführen? |
8. | Verrechnung (Aktivierung) von Wartetastenverlusten |
9. | Was sind für § 23a EStG 1988 relevante Einlagen? |
10. | Änderung der Rechtsstellung des Mitunternehmers |
11. | Ausscheiden des Mitunternehmers |
Hinweis: Der Volltext der BMF-Info ist unter Eingabe der oben genannten Geschäftszahl unter https://findok.bmf.gv.at/findok abrufbar.