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BMF: Wartetastenverluste von „kapitalistischen Mitunternehmern“

Bearbeiter: Barbara Tuma

Info des BMF vom 7. 7. 2016, BMF-010203/0200-VI/6/2016

§ 23a EStG 1988 sieht eine - zu § 2 Abs 2a EStG 1988 hinzutretende - weitere Wartetastenregelung für Verluste von sogenannten „kapitalistischen Mitunternehmern“ vor. In der vorliegenden Information teilt das BMF seine Rechtsansicht zu § 23a EStG 1988 mit; die Aussagen sollen bei der folgenden Wartung in die EStR 2000 eingearbeitet werden.

Die BMF-Info behandelt folgende Themen:

1.Zweck der Regelung, grundsätzliche Vorgangsweise und Inkrafttreten
2.Verhältnis zu § 2 Abs 2a EStG 1988
3.Was sind kapitalistische Mitunternehmer?
4.Welches Kapitalkonto ist maßgeblich?
5.Beispiel für die Kapitalkonten KapK I und KapK II bei Ergänzungskapital und Sonderbetriebsvermögen
6.Wie ist der Anfangsstand des für § 23a EStG 1988 relevanten Kapitalkontos KapK I zu ermitteln?
7.Wie ist das für § 23a EStG 1988 relevante Kapitalkonto KapK I weiterzuführen?
8.Verrechnung (Aktivierung) von Wartetastenverlusten
9.Was sind für § 23a EStG 1988 relevante Einlagen?
10.Änderung der Rechtsstellung des Mitunternehmers
11.Ausscheiden des Mitunternehmers

Hinweis: Der Volltext der BMF-Info ist unter Eingabe der oben genannten Geschäftszahl unter https://findok.bmf.gv.at/findok abrufbar.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 21958 vom 12.07.2016