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BMF: Wartungserlass 2017 zu den UmgrStR 2002

Bearbeiter: Barbara Tuma

Erlass des BMF vom 10. 3. 2017, BMF-010200/0004-VI/1/2017, BMF-AV Nr 40/2017

Durch diesen Erlass erfolgen in den UmgrStR 2002 hinsichtlich der Art I bis VI UmgrStG neben der laufenden Wartung Anpassungen an die seit der letzten Wartung erfolgten gesetzlichen Änderungen, insb durch

-das Steuerreformgesetz 2015/2016, BGBl I 2015/118 (StRefG 2015/2016),
-das Abgabenänderungsgesetz 2015, BGBl I 2015/163 (AbgÄG 2015) und
-das Abgabenänderungsgesetz 2016, BGBl I 2016/117 (AbgÄG 2016).

Außerdem werden einige Klarstellungen und formale Anpassungen vorgenommen und Redaktionsversehen beseitigt.

Insbesondere wird im Wartungserlass 2016 zu den Art I bis VI UmgrStG Folgendes behandelt:

-Rz 44a:
Das mit dem AbgÄG 2015 eingeführte und für Umgründungen ab 1. 1. 2016 geltende Ratenzahlungskonzept (§ 6 Z 6 EStG 1988) im Verhältnis zu EU/EWR-Staaten mit umfassender Amts- und Vollstreckungshilfe sowie die Umstände, die zu einer vorzeitigen Fälligstellung noch offener Raten führen, werden umfassend dargestellt.
-Rz 44b, 44c:
Das für Umgründungen bis zum 31. 12. 2015 geltende Nichtfestsetzungskonzept im Verhältnis zu EU/EWR-Staaten mit umfassender Amts- und Vollstreckungshilfe sowie die Umstände, die zu einer Festsetzung der Steuerschuld führen, werden in einer eigenen Rz dargestellt (Rz 44b).
Die ertragsteuerlichen Regelungen zur Entstrickungsbesteuerung idF vor AbgÄG 2015 haben vor dem Hintergrund der Durchbrechung der absoluten Verjährungsfrist von 10 Jahren für ab dem 31. 12. 2005 erfolgte Nichtfestsetzungen auch künftig noch Bedeutung (Rz 44c).
-Rz 45, 54, 57, 58, 64, 68, 72, 131, 158, 263, 265a, 265b:
Es erfolgt eine Anpassung der Richtlinienaussagen an das AbgÄG 2015 betreffend die verschmelzungsbedingte Entstrickungsbesteuerung (§ 1 Abs 2; § 5 Abs 1 Z 4 und Z 5 UmgrStG).
-Rz 160b, 160c, 160d:
Es erfolgt eine Anpassung der Richtlinienaussagen an das AbgÄG 2015 betreffend die verschmelzungsbedingte (Wieder-)Entstehung des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich (§ 3 Abs 1 Z 2 UmgrStG). Die Änderungen der Rechtslage sowie die möglichen Konstellationen (Entstrickung/anschließende Wieder-Verstrickung) werden anhand einer Übersichtstabelle dargestellt und haben für sämtliche Artikel des UmgrStG Bedeutung.
-Rz 175, 178:
Die Aussagen betreffend das verschmelzungsbedingte Entstehen bzw den verschmelzungsbedingten Untergang einer internationalen Schachtelbeteiligung werden präzisiert.
-Rz 202:
Entsprechend den Aussagen zu Art III und Art VI UmgrStG wird auch in Art I UmgrStG ausgeführt, dass für Zwecke der Verlustverrechnung Mitunternehmeranteile für sich genommen stets einen eigenständigen Betrieb und somit ein eigenständiges Verlustzurechnungsobjekt darstellen.
-Rz 215a:
Es werden Aussagen zum praktisch bedeutsamen Verlustübergang aufgenommen, wenn das verlustverursachende Vermögen zum Verschmelzungsstichtag nicht mehr vorhanden ist, weil es aufgrund einer Umgründung, deren Stichtag vor dem Verschmelzungsstichtag liegt, bereits einem anderen Rechtsträger zugerechnet wird.
-Rz 354d:
Der bisherigen Verwaltungspraxis und der Rsp des VwGH (28. 6. 2016, 2013/13/0066) entsprechend führt der verschmelzungsbedingte Untergang des Gruppenträgers zur Beendigung der Unternehmensgruppe.
-Rz 458, 495:
Es erfolgt eine Anpassung der Richtlinienaussagen an das AbgÄG 2015 betreffend die umwandlungsbedingte Entstrickungsbesteuerung (§ 7 Abs 2 und § 9 Abs 1 Z 2 UmgrStG).
-Rz 496, 497:
Es erfolgt eine Anpassung der Richtlinienaussagen an das AbgÄG 2015 betreffend die umwandlungsbedingte (Wieder-)Entstehung des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich (§ 9 Abs 1 Z 3 UmgrStG).
-Rz 854 ff, 1099:
Es erfolgt insb eine Anpassung der Richtlinienaussagen an das AbgÄG 2015 betreffend die einbringungsbedingte Entstrickungsbesteuerung (§ 16, § 18 Abs 1 Z 1 und § 20 Abs 2 Z 5 UmgrStG).
-Rz 972a:
Es erfolgt eine Anpassung der Richtlinienaussagen an das AbgÄG 2015 betreffend die einbringungsbedingte (Wieder-)Entstehung des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich (§ 18 Abs 1 Z 3 UmgrStG).
-Rz 1086:
Es erfolgt die Beseitigung eines Redaktionsversehens (Anpassung an die in Rz 854b getroffenen Aussagen zur Anwendung von § 16 UmgrStG bei Verzicht auf eine Gegenleistung).
-Rz 1157 ff:
Die Aussagen zum einbringungsbedingten Entstehen bzw Untergang einer internationalen Schachtelbeteiligung werden neu strukturiert bzw präzisiert.
-Rz 1177, 1190:
Die mit dem StRefG 2015/2016 angeordnete sinngemäße Anwendung von § 21 UmgrStG auf Verluste aus kapitalistischen Mitunternehmerschaftsbeteiligungen wird eingearbeitet.
-Rz 1182, 1709.
Die Aussagen zum Verlustübergang bei unterjährigem Umgründungsstichtag werden präzisiert.
-Rz 1448a:
Es erfolgt eine Anpassung der Richtlinienaussagen an das AbgÄG 2015 betreffend die zusammenschlussbedingte Entstrickungsbesteuerung (§ 24 Abs 1 Z 3 UmgrStG).
-Rz 1458a:
Es erfolgt eine Anpassung der Richtlinienaussagen an das AbgÄG 2015 betreffend die zusammenschlussbedingte (Wieder-)Entstehung des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich (§ 25 Abs 1 Z 2 UmgrStG).
-Rz 1603:
Es erfolgt eine Anpassung der Richtlinienaussagen an das AbgÄG 2015 betreffend die realteilungsbedingte Entstrickungsbesteuerung (§ 29 Abs 1 Z 3 UmgrStG).
-Rz 1622a f:
Es erfolgt eine Anpassung der Richtlinienaussagen an das AbgÄG 2015 betreffend die realteilungsbedingte (Wieder-)Entstehung des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich (§ 30 Abs 1 Z 2 UmgrStG).
-Rz 524, 565c, 636, 963, 972c f, 1097 f, 1139, 1142, 1146, 1532a f, 1582, 1634, 1803:
Es werden die mit dem StRefG 2015/2016 erfolgten Änderungen betreffend die besonderen Steuersätze, die Abschaffung des Inflationsabschlags sowie die Bildung zweier gesonderter Ausgleichsposten bei Realteilungen berücksichtigt.
-Rz 1736a:
Es erfolgt eine Anpassung der Richtlinienaussagen an das AbgÄG 2015 betreffend die spaltungsbedingte Entstrickungsbesteuerung (§ 36 Abs 3 Z 1 und Z 2 UmgrStG).
-Rz 330 ff, 613 ff, 635, 1238, 1240 ff, 1490 ff, 1634, 1784:
Die mit dem StRefG 2015/2016 erfolgte Neuregelung der Grunderwerbsteuer (betreffend Art I bis VI UmgrStG) wird eingearbeitet.
-Rz 378 ff, 547, 628 f, 1266a ff, 1800 f:
Es werden Aussagen zu den Auswirkungen von Umgründungen (Verschmelzungen, Umwandlungen, Einbringungen, Spaltungen) auf die Innenfinanzierung aufgenommen (§ 4 Abs 12 EStG 1988 idF AbgÄG 2015 sowie insb IF-VO).

Hinweis: Der Volltext des Wartungserlasses ist unter Eingabe der oben angeführten Geschäftszahl unter http://findok.bmf.gv.at/findok/ abrufbar.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 23295 vom 21.03.2017