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Abstract
Der geltende Leasingstandard IFRS 16 soll aufgrund der Herausforderungen, die sich durch Mietreduktionen aller Art iZm COVID-19 in der Bilanzierungspraxis ergeben, zeitnah abgeändert werden. Weiters ist geplant den Anwendungszeitpunkt der Änderungen an IAS 1 um ein Jahr zu verschieben. Beim Arbeitsplan des IASB wurden bereits - bedingt durch COVID-19 - zeitliche Anpassungen vorgenommen.
Das IASB hat bei seiner letzten Sitzung am 17. April folgende Maßnahmen beschlossen bzw umgesetzt:
Änderung IFRS 16
Aufgrund von COVID-19 kommt es vermehrt dazu, dass Mieten reduziert, ausgesetzt oder gestundet werden. Dabei sind unterschiedlichste Ausgestaltungen (bspw individuelle Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter, staatliche Unterstützungsmaßnahmen) üblich. Die aktuellen Regeln des IFRS 16 führen häufig dazu, dass durch Änderungen der Leasingzahlungen die Definition zu Änderung eines Leasingverhältnisses („lease modification“) erfüllt wäre. Die Erfüllung der Voraussetzung einer Leasingmodifikation hat beim Leasingnehmer umfangreiche bilanzielle Auswirkungen, wie die Anpassung des Vermögenswerts aus dem Nutzungsrecht und der Leasingverbindlichkeit sowie eine erneute Festlegung des Abzinsungssatzes, zur Folge. Um für Leasingnehmer bei der Beurteilung, ob Mietreduktionen bedingt durch Covid-19 zu einer Änderung des Leasingverhältnisses führen, Abhilfe zu schaffen, hat das Board angekündigt, Änderungen des IFRS 16 vorzuschlagen. Die geplanten Änderungen sollen praktische Erleichterungen vorsehen und dazu führen, dass Mietreduktionen aufgrund von Covid-19 beim Leasingnehmer nicht zu einer Änderung des Leasingverhältnisses führen. Für den Leasinggeber sind keine Änderungen des betreffenden Standards geplant. Das Board plant die Veröffentlichung des Entwurfs mit den vorgeschlagenen Änderungen bis zum 24. April. Für den Entwurf ist nur eine zweiwöchige Kommentierungsfrist vorgesehen, sodass es – ein zeitgerechtes Endorsement vorausgesetzt – zu einer raschen Umsetzung der Änderungen an IFRS 16 kommen kann.
Änderung IAS 1
Die verpflichtende Erstanwendung der geplanten Änderung betreffend Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig im IAS 1 Darstellung des Abschlusses soll vom 1. Jänner 2022 um ein Jahr auf den 1. Jänner 2023 verschoben werden.Die Veröffentlichung eines Exposure Draft (ED) mit der vorgeschlagenen Verschiebung des Inkrafttretens ist für Mai mit einer anschließenden 30-tägigen Kommentierungsfrist geplant.
Änderung des Arbeitsprogramms
Aufgrund der andauernden COVID-19-Pandemie hat das IASB auch Anpassungen im geplanten Arbeitsprogramm vorgenommen. Geplante Termine zur Veröffentlichung von Projekten des Arbeitsplans werden sich verzögern (zB wurde der geplante Zeitpunkt zur Veröffentlichung des Discussion Papers (DP) zu Business Combinations under Common Control bereits vom zweiten auf das dritte Quartal 2020 verschoben). Weiters wurden auch Kommentierungsfristen folgender Projekte um je drei Monate verlängert:
- | General Presentation and Disclosures (ED/2019/7): verlängerte Kommentierungsfrist bis 30. September 2020 |
- | Comprehensive Review of the IFRS for SMEs Standard (Request for Information): verlängerte Kommentierungsfrist bis 27. Oktober 2020 |
- | Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment (DP/2020/2): verlängerte Kommentierungsfrist bis 31. Dezember 2020 |
Conclusio
Das IASB hat angesichts von COVID-19 reagiert und schnell Abhilfe für häufige Probleme, die rund um Mietreduktionen in Zusammenhang mit COVID-19 und der IFRS 16-Anwendung entstehen, angekündigt. Die geplanten Änderungen am IFRS 16 sollen möglichst rasch umgesetzt werden (geplante Veröffentlichung ED am 24. April (14 Tage Kommentierungsfrist). Weiters sind zeitliche Verschiebungen von Projekten geplant oder wurden bereits umgesetzt.
Autor: Jennifer Wedl KPMG/WU