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Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Turkmenistans zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
BGBl III 2015/185, ausgegeben am 10. 12. 2015
Auf die steuerlichen Beziehungen mit Turkmenistan wurde bisher nur das mittlerweile veraltete Doppelbesteuerungsabkommen mit der UdSSR weiter angewendet. Im Hinblick auf einen Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen zu dieser Region war daher nun ein zeitgemäßes Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gem den neuen OECD-Standards erforderlich.
Das Abkommen folgt in größtmöglichem Umfang, dh soweit dies mit den wesentlichen außensteuerlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist, den Regeln des OECD-Musterabkommens.
Das Abkommen tritt mit 1. 2. 2016 in Kraft und ist für Steuern anwendbar, die für Steuerjahre erhoben werden, die am oder nach dem 1. 1. 2017 beginnen.