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Abkommen zwischen der Republik Österreich und Island zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
BGBl III 2017/25, ausgegeben am 14. 2. 2017
Mit Island bestand bisher keine Regelung zur Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung und kein Informationsaustausch entsprechend dem OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft.
Das Abkommen tritt nun mit 1. 3. 2017 in Kraft und folgt in größtmöglichem Umfang den Regeln des OECD-Musterabkommens idF Juli 2010. Es betrifft in Österreich die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer und in Island die staatliche Einkommensteuer, die staatliche Vermögensteuer und die Gemeindeeinkommensteuer.