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Verordnung des BMI über die zur Überprüfung des Speichels auf Suchtgiftspuren geeigneten Geräte und die zu deren Handhabung zu ermächtigenden Organe der Straßenaufsicht (Speichelvortestgeräteverordnung 2017)
BGBl II 2017/61, ausgegeben am 8. 3. 2017
Mit der 21. StVO-Novelle, BGBl I 2005/52, wurde die gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Suchtgiftvortestgeräten geschaffen; danach kann der BMI im Einvernehmen mit dem BMVIT mit Verordnung geeignete Speichelvortestgeräte zur Überprüfung des Speichels auf Suchtgiftspuren bestimmen. Mittlerweile werden am Markt Speichelvortestgeräte angeboten, deren Messgenauigkeit für einen polizeilichen Einsatz geeignet erscheint, so dass nun die Speichelvortestgeräteverordnung 2017 erlassen wurde. Sie tritt mit 9. 3. 2017 in Kraft.
Die Überprüfung des Speichels auf Suchtgiftspuren ist am Ort der Amtshandlung unter größtmöglicher Schonung des Ansehens des Probanden vorzunehmen.
Außerdem darf die Behörde zur Überprüfung des Speichels auf Suchtgiftspuren nur hiefür besonders geschulte Organe der Straßenaufsicht ermächtigen. Der Inhalt der Ermächtigung ist in einer Urkunde zu dokumentieren, die das Organ bei der Amtshandlung auf Verlangen des Probanden vorzuweisen hat.