Dieser Inhalt ist frei verfügbar. Mit einem Abonnement der ZfV erhalten Sie die Zeitschrift in Print und vollen digitalen Zugriff im Web, am Smartphone und Tablet. Mehr erfahren…
Testen Sie
ALLE 13 Zeitschriftenportale
30 Tage lang kostenlos.
Der Zugriff endet nach 30 Tagen automatisch.
Wurde einem Fremden in Österreich bereits der Status des Asylberechtigten oder subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt, können seine „Familienangehörigen“ im Ausland gem § 35 AsylG 2005 bei österreichischen Vertretungsbehörden einen Einreisetitel zwecks Stellung eines Antrags auf Gewährung desselben Schutzes im Inland beantragen. Zu den „Familienangehörigen“ zählen auch die Elternteile eines minderjährigen Kindes. Seit dem 1. 1. 2014 (FNG-Anpassungsgesetz, BGBl I 2013/68) kommt es auf die Minderjährigkeit des (asyl- oder subsidiär schutzberechtigten) Kindes zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag des Elternteils auf Erteilung des Einreisetitels an und nicht im Antragszeitpunkt.
VwGH 28. 1. 2016, Ra 2015/21/0230 bis 0231
Hinweis: Hinsichtlich der Familienzusammenführung sind derzeit weitere Verschärfungen geplant; vgl dazu RV 26. 1. 2016, 996 BlgNR 25. GP, LN Rechtsnews 20996 vom 28. 1. 2016.