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Einreiseantrag von Familienangehörigen eines Minderjährigen

Bearbeiter: Sabine Kriwanek / Bearbeiter: Barbara Tuma

AsylG 2005: § 2, § 35

Wurde einem Fremden in Österreich bereits der Status des Asylberechtigten oder subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt, können seine „Familienangehörigen“ im Ausland gem § 35 AsylG 2005 bei österreichischen Vertretungsbehörden einen Einreisetitel zwecks Stellung eines Antrags auf Gewährung desselben Schutzes im Inland beantragen. Zu den „Familienangehörigen“ zählen auch die Elternteile eines minderjährigen Kindes. Seit dem 1. 1. 2014 (FNG-Anpassungsgesetz, BGBl I 2013/68) kommt es auf die Minderjährigkeit des (asyl- oder subsidiär schutzberechtigten) Kindes zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag des Elternteils auf Erteilung des Einreisetitels an und nicht im Antragszeitpunkt.

VwGH 28. 1. 2016, Ra 2015/21/0230 bis 0231

Hinweis: Hinsichtlich der Familienzusammenführung sind derzeit weitere Verschärfungen geplant; vgl dazu RV 26. 1. 2016, 996 BlgNR 25. GP, LN Rechtsnews 20996 vom 28. 1. 2016.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 21224 vom 02.03.2016