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*Ergebnis einer Umfrage unter 225 Steuerberater:innen und Rechtsanwält:innen (Mai 2024) durchgeführt von IPSOS im Auftrag von LexisNexis Österreich.
Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie 14. 4. 2016
Mit 1. 5. 2016 werden die Löhne und Gehälter der Arbeiter und Angestellten in der Elektro- und Elektronikindustrie in folgendem Ausmaß erhöht:
- | Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter bzw Mindestlöhne um 1,4 %. |
- | Erhöhung der Ist-Gehälter bzw Ist-Löhne um 1,4 %, wenn weder die Einmalzahlungs- noch die Verteilungsoption angewandt wird. |
- | Wird eine Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Verteilungsoption abgeschlossen, so werden die Ist-Gehälter und die Ist-Löhne um 1,2 % erhöht; zusätzlich gibt es eine individuelle Erhöhung in einem Gesamtvolumen von 0,4 % der Gehalts- bzw Lohnsumme. |
- | Wird eine Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Einmalzahlungsoption abgeschlossen, so werden die Ist-Gehälter und die Ist-Löhne um 1,2 % erhöht; zusätzlich gibt es eine Einmalzahlung iHv mindestens 8,4 % des jeweiligen individuellen Ist-Lohns bzw Ist-Gehalts oder des durchschnittlichen Ist-Lohns bzw Ist-Gehalts der Arbeiter oder Angestellten im Betrieb oder des Durchschnitts der Ist-Löhne und Ist-Gehälter aller Arbeiter und Angestellten im Betrieb im April 2016. |
- | Freizeitoption: Es besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer Betriebsvereinbarung und darauf basierender Einzelvereinbarungen über die Umwandlung der Ist-Erhöhung in Freizeit. Anstelle der Erhöhung des Ist-Gehalts bzw Ist-Lohns gebührt bei Inanspruchnahme der Freizeitoption pro Monat zusätzliche Freizeit im Ausmaß von 2 Stunden 15 Minuten. |
- | Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen und Vergütungen für Praktikanten um durchschnittlich 1,4 %. |
- | Erhöhung der Zulagen um 1,4 %. |
- | Erhöhung der Reiseaufwandsentschädigungen um 1,0 %. |