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Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie 16. 3. 2017
Mit 1. 5. 2017 werden die Löhne und Gehälter der Arbeiter und Angestellten in der Elektro- und Elektronikindustrie in folgendem Ausmaß erhöht:
- | Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter bzw Mindestlöhne um 1,7 %. |
- | Erhöhung der Ist-Gehälter bzw Ist-Löhne um 1,6 %, wenn weder die Einmalzahlungs- noch die Verteilungsoption angewandt wird. |
- | Wird eine Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Verteilungsoption abgeschlossen, so werden die Ist-Gehälter und die Ist-Löhne um 1,4 % erhöht; zusätzlich gibt es eine individuelle Erhöhung in einem Gesamtvolumen von 0,4 % der Gehalts- bzw Lohnsumme. |
- | Wird eine Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Einmalzahlungsoption abgeschlossen, so werden die Ist-Gehälter und die Ist-Löhne um 1,4 % erhöht; zusätzlich gibt es eine Einmalzahlung iHv mindestens 8,4 % des jeweiligen individuellen Ist-Lohns bzw Ist-Gehalts oder des durchschnittlichen Ist-Lohns bzw Ist-Gehalts der Arbeiter oder Angestellten im Betrieb oder des Durchschnitts der Ist-Löhne und Ist-Gehälter aller Arbeiter und Angestellten im Betrieb im April 2017. |
- | Freizeitoption: Es besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer Betriebsvereinbarung und darauf basierender Einzelvereinbarungen über die Umwandlung der Ist-Erhöhung in Freizeit. Anstelle der Erhöhung des Ist-Gehalts bzw Ist-Lohns gebührt bei Inanspruchnahme der Freizeitoption pro Monat zusätzliche Freizeit im Ausmaß von 2 Stunden 40 Minuten. |
- | Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen und Vergütungen für Praktikanten um durchschnittlich 1,7 %. |
- | Erhöhung der im KV angeführten Zulagen um 1,7 %. |
- | Erhöhung der kollektivvertraglichen Reiseaufwandsentschädigungen um 1,0 %. |
Im Rahmenrecht wurde eine erweiterte Anrechnung der Karenzzeiten auf dienstzeitabhängige Ansprüche beschlossen: Elternkarenzen, die am 1. 5. 2017 oder später begonnen haben, werden künftig pro Kind im Ausmaß von bis zu 22 Monaten angerechnet (bisher nur insgesamt 22 Monate).