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Elektrotechnikgesetz 1992: Änderung - BGBl

Bearbeiter: Sabine Kriwanek / Bearbeiter: Barbara Tuma

Bundesgesetz, mit dem das Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) geändert wird

BGBl I 2017/27, ausgegeben am 18. 1. 2017

Mit der Novelle sollen va die Aufsichtsregelungen präzisiert, die Finanzstruktur der elektrotechnischen Normung neu ausgerichtet und ein erleichterter Zugang zu elektrotechnischen Normen und zur Mitarbeit im Normungsprozess für KMU geschaffen werden.

Dazu werden ua der Anwendungsbereich für die elektrotechnische Normungsorganisation, deren Rechte und Pflichten sowie Anforderungen für die Erteilung der Befugnis festgelegt. Zudem werden die Grundsätze der elektrotechnischen Normungsarbeit verankert und die für diesen Bereich vorgesehenen finanziellen Leistungen des Bundes fixiert. Auch eine gesetzlich verankerte Schlichtungsstelle der elektrotechnischen Normungsorganisation wird eingeführt; sie überprüft ua Entscheidungen über die Ablehnung oder Aufnahme eines Normungsantrags, die Ablehnung eines Teilnehmenden oder die Ablehnung der Berücksichtigung einer Stellungnahme.

Für den Zugang zu elektrotechnischen Normen ist vorgesehen, dass die elektrotechnische Normungsorganisation eine Datenbank zu führen hat, in der alle nationalen elektrotechnischen Normen und alle durch österreichische Gesetze oder Verordnungen verbindlich erklärten elektrotechnischen Normen angeführt sind. Diese Datenbank ist über das Internet kostenfrei zugänglich zu machen.

Als Datum des Inkrafttretens ist ua der 1. 1. 2017 vorgesehen.

Mit 19. 1. 2017 treten außer Kraft:

1.die Verordnung des BMwA, mit der SNT-Vorschriften kundgemacht werden, BGBl Nr 1992/187;
2.die Kundmachung des BMWA, mit der die ÖNORMEN und Österreichischen Bestimmungen für die Elektrotechnik kundgemacht werden, deren Anwendung gem § 5 Abs 2 der Explosionsschutzverordnung 1996 (ExSV 1996) zur Konformitätsvermutung führt, BGBl II 2002/286;
3.die Kundmachung des BMWFJ, mit der das Verzeichnis der harmonisierten Normen für die Sicherheit von Geräten und Schutzsystemen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen aktualisiert wird, BGBl II 2011/405;
4.die Verordnung des BMwA über elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Elektro-Ex-Verordnung 1993), BGBl 1994/45 idF BGBl II 2000/143;
5.die Verordnung des BM für Handel und Wiederaufbau vom 3. 5. 1965 über die Geschäftsführung und Organisation des Elektrotechnischen Beirats, BGBl 1965/141 idF BGBl 1979/254.
Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 22976 vom 19.01.2017