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Emittenten-Compliance: Änderung der ECV 2007 - BGBl

Bearbeiter: Barbara Tuma

Verordnung der FMA, mit der die Emittenten-Compliance-Verordnung 2007 geändert wird

BGBl II 2016/214, ausgegeben am 8. 8. 2016

Die Emittenten-Compliance-Verordnung 2007 (ECV 2007) dient va der Anpassung an die VO (EU) 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung, MAR). Mit den Änderungen wird der Anwendungsbereich der ECV 2007 auf Emittenten ausgedehnt, deren Aktien oder aktienähnlichen Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt im Inland zugelassen sind, in den Handel an einem multilateralen Handelssystem (MTF) im Inland einbezogen sind bzw die für ihre Aktien oder aktienähnlichen Wertpapiere einen Zulassungsantrag zu diesem Handel oder zum Handel an einem geregelten Markt im Inland gestellt haben.

Einige Änderungen bringt die Umstellung der Verweise vom BörseG direkt auf die MAR mit sich, so etwa bei der Definition der Begriffe „Insiderinformation“ und „Finanzinstrumente des Emittenten“ oder bei den Sperrfristen und Handelsverboten des § 8 ECV 2007. Dadurch werden die Finanzinstrumente des Emittenten auf Anteile oder Schuldtitel des Emittenten bzw Derivate oder anderen mit diesen in Zusammenhang stehende Finanzinstrumente ausgedehnt und die Sperrfrist verlängert (nunmehr ein geschlossener Zeitraum von 30 Kalendertagen vor Ankündigung eines Zwischenberichts oder Jahresabschlussberichts).

Die Änderungen treten mit 15. 8. 2016 in Kraft.

Hinweise: Zu den flankierenden Regelungen zu MarktmissbrauchsVO und MarktmissbrauchsRL (va Anpassung bei den strafrechtlichen Sanktionen) siehe bereits die Änderung des BörseG ua durch BGBl I 2016/76, LN Rechtsnews 22092 vom 2. 8. 2016.

Ausführliche Informationen zu den substanziellen Neuerungen der MAR bietet etwa auch Sylvia Stock in Compliance Praxis 2016, 28 und zur konkreten innerbetrieblichen Umsetzung Rudolf Schwab in Compliance Praxis 2016, 32.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 22127 vom 09.08.2016