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Verordnung des BMJ über die Neufestsetzung von Gerichtsgebühren
BGBl II 2017/152, ausgegeben am 7. 6. 2017
Aufgrund der Valorisierungsregel des § 31a GGG kommt es mit 1. 8. 2017 zu einer indexbedingten Erhöhung der Gerichtsgebühren um ca 5 %. Die neuen Gebührenbeträge, die in der V angeführt werden, gelten für Schriften und Amtshandlungen, bezüglich derer der Gebührenanspruch nach dem 31. 7. 2017 entstanden ist.