News

Erhöhung der Gerichtsgebühren mit 1. 8. 2017 – BGBl

Verordnung des BMJ über die Neufestsetzung von Gerichtsgebühren

BGBl II 2017/152, ausgegeben am 7. 6. 2017

Aufgrund der Valorisierungsregel des § 31a GGG kommt es mit 1. 8. 2017 zu einer indexbedingten Erhöhung der Gerichtsgebühren um ca 5 %. Die neuen Gebührenbeträge, die in der V angeführt werden, gelten für Schriften und Amtshandlungen, bezüglich derer der Gebührenanspruch nach dem 31. 7. 2017 entstanden ist.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 23693 vom 08.06.2017