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*Ergebnis einer Umfrage unter 225 Steuerberater:innen und Rechtsanwält:innen (Mai 2024) durchgeführt von IPSOS im Auftrag von LexisNexis Österreich.
Aufgrund der letzten geldpolitischen Beschlüsse der EZB beträgt der Basiszinssatz ab 2. 11. 2022 1,38 % (davor seit 14. 9. 2022 0,63 %). Dies hat auch Auswirkung auf einige gesetzlich festgelegte Zinssätze, die folglich ab 2. 11. 2022 steigen:
Anspruchszinsen für Abgabenschulden (§ 205 BAO) | 3,38 % |
Beschwerdezinsen für Abgabenschulden (§ 205a BAO) | 3,38 % |
Umsatzsteuerzinsen (§ 205c BAO) | 3,38 % |
Stundungszinsen für Abgabenschulden (§ 212 BAO) | 3,38 % |
Aussetzungszinsen für Abgabenschulden (§ 212a BAO) | 3,38 % |
Verzugszinsen für die Ausgleichstaxe (§ 9 BEinstG) | 5,38 % |
Zinsen für Forderungen aus dem Dienstverhältnis (§ 49a ASGG) | 10,58 % |
Siehe auch: Erlass des BMF vom 28. 10. 2022, 2022-0.750.122, BMF-AV Nr 137/2022.