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ESMA veröffentlicht Prüfungsschwerpunkte für das Jahr 2021

Bearbeiter: David Roider / Bearbeiter: Jennifer Wedl

Abstract

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 29. Oktober 2021 ein Public Statement veröffentlicht, in dem sie die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für die Abschlüsse 2021 bekanntgibt. Erwartungsgemäß sind die diesjährigen Schwerpunkte geprägt von den anhaltenden Implikationen der COVID-19-Pandemie sowie von klimabezogenen Chancen und Risiken und deren Auswirkungen auf den Abschluss sowie auf die nicht-finanzielle Berichterstattung.

Einleitung

Die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für die Abschlüsse 2021 sind:


IFRS-AbschlüsseNicht-finanzielle BerichteAlternative Leistungskennzahlen (APM)
Auswirkungen von COVID-19XXX
Klimabezogene SachverhalteXX
Erwartete KreditverlusteX
Angaben gem Art 8 der EU-Taxonomie-VOX

Schwerpunkte im Zusammenhang mit IFRS-Abschlüssen

Auswirkungen von COVID-19

Ein Augenmerk in Bezug auf IFRS-Abschlüsse liegt auf der umsichtigen Einschätzung und der transparenten Offenlegung der (langfristigen) Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. ESMA nimmt bei Ihren Empfehlungen ua auch auf die Prüfungsschwerpunkte 2020 und auf die Materialien des IASB hinsichtlich Going-Concern-Beurteilung Bezug. Explizite Transparenz wird überdies für Supply-Chain-Financing-Vereinbarungen, Liquiditätsrisiken und erhaltene Zuwendungen der öffentlichen Hand gefordert.

Klimabezogene Sachverhalte

Ebenfalls von Priorität ist die Konsistenz zwischen Informationen über klimabezogene Sachverhalte, die in einem IFRS-Abschluss offengelegt werden, und jenen, die in nicht-finanziellen Berichten berichtet werden. Zu berichtende klimabezogene Sachverhalte im IFRS-Abschluss beziehen sich ua auf die Berücksichtigung und die Offenlegung wesentlicher Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten in Bezug auf Klimarisiken. Für die Behandlung von klimabezogenen Auswirkungen im IFRS-Abschluss anhand geltender IFRS-Standards weist ESMA darauf hin, das einschlägige Educational Material des IASB dazu zu beachten. Die identifizierten Sachverhalte sind im Zuge einer Wesentlichkeitsbeurteilung zu würdigen, wofür ESMA auf das IASB-Practice-Statement Making Materiality Judgements verweist.

Erwartete Kreditverluste

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Transparenz der Berechnung von erwarteten Kreditverlusten (Expected Credit Loss (ECL)). Insbesondere wird hier das Gewicht auf wesentliche Änderungen im Kreditrisiko, zukunftsbezogene Informationen, erhaltene Sicherheiten sowie auf Auswirkungen des Klimarisikos in Bezug auf ECL gelegt.

Schwerpunkte im Zusammenhang mit nicht-finanziellen Berichten

Auswirkungen von COVID-19

In den nicht-finanziellen Berichten sind neben den Einflüssen der COVID-19-Pandemie auf nicht-finanzielle Kennzahlen vor allem der Einfluss auf die Erreichung langfristiger Nachhaltigkeitsziele zu veröffentlichen. Essentiell dabei sind etwaige Adaptierungen sowie Ergänzungen langfristiger, unternehmensindividueller Ziele. Zusätzlich empfiehlt die ESMA Angaben im Falle einer strukturellen Anpassung der Geschäftstätigkeit. Beispielhaft ist hier eine Restrukturierung der Wertschöpfungskette zu nennen.

Klimabezogene Sachverhalte

ESMA bekräftigt die Bedeutung der Offenlegung der verfolgten unternehmensindividuellen Klimapolitik und deren wesentlichen Eckdaten. Dazu von der EU-Kommission veröffentlichte nicht-bindende Leitlinien können zur Unterstützung verwendet werden. Vor allem ist auf die identifizierten klimabezogenen Chancen und Risiken aus der aktuellen sowie zukünftig geplanten Geschäftstätigkeit einzugehen. Neben qualitativen Erläuterungen sind klimabezogene Chancen sowie Risiken um quantitative Angaben zu ergänzen. Die Informationen sind dabei in einen breiten Kontext zu setzen, um die strategische Ausrichtung und die damit verbundenen Implikationen und geplanten Ziele nachvollziehen zu können. Die Konsistenz und Verzahnung der finanziellen und nicht-finanziellen Informationen ist daher gem ESMA unerlässlich.

Angaben gem Art 8 der EU-Taxonomie-VO

Zusätzlich weist die ESMA auf die Bestimmungen von Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung hin, die ab 1. Jänner 2022 für das Geschäftsjahr 2021 erste Informationspflichten vorsieht. Dabei ist vorab zu bedenken unternehmensinterne Prozesse so zu gestalten, dass eine rasche Datenverfügbarkeit zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung gewährleistet ist.

Alternative Leistungskennzahlen (APM)

In den Enforcement-Schwerpunkten finden sich zusätzlich Angaben zu alternativen Leistungskennzahlen (APMs), welche zur Darstellung der Auswirkung der COVID-19-Pandemie in der Vorperiode verwendet wurden. Dabei fordert ESMA vor allem die Konsistenz in der Berechnung sowie Bezeichnung dieser Kennzahlen.

Überdies erinnert ESMA, dass gemäß Artikel 4 der Transparenzrichtlinie ab dem Jahr 2021 alle Finanzberichte in Übereinstimmung mit dem einheitlichen europäischen elektronischen Format (European Single Electronic Format (ESEF)) erstellt werden müssen.

Nächste Schritte

Es ist zu erwarten, dass die FMA in weiterer Folge die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte übernehmen und ggf um zusätzliche nationale Prüfungsschwerpunkte ergänzen wird.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 31651 vom 03.11.2021