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EuGH: Ausschluss von homosexuellen Männern von Blutspende?

Bearbeiter: Sabine Kriwanek

RL 2004/33/EG: Anhang III Nr 2.1

GRC: Art 52

Der in einem Mitgliedstaat (hier: Frankreich) vorgesehene Ausschluss von der Blutspende für Männer, die sexuelle Beziehungen zu Männern hatten („Kontraindikation“), kann im Hinblick auf die in diesem Mitgliedstaat herrschende epidemiologische Situation (hier: am stärksten von der Ansteckung mit HIV betroffene Bevölkerungsgruppe) gerechtfertigt sein. Jedenfalls muss feststehen, dass ein solches Sexualverhalten aufgrund der derzeitigen medizinischen, wissenschaftlichen und epidemiologischen Erkenntnisse und Daten ein hohes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt. Zudem muss unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit feststehen, dass keine wirksamen Techniken zum Nachweis dieser Infektionskrankheiten gibt oder - mangels solcher Techniken - keine weniger belastenden Methoden, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau der Empfänger sicherzustellen.

Um eine weniger einschränkende Kontraindikation festzulegen als einen dauerhaften Ausschluss aller Männer, die sexuelle Beziehungen zu Männern hatten, hat das vorlegende Gericht insb zu prüfen, ob möglicherweise anhand des Fragebogens und der persönlichen Befragung durch einen qualifizierten Angehörigen eines Gesundheitsberufs die Verhaltensweisen genauer identifiziert werden können, die mit einem Gesundheitsrisiko für die Empfänger verbunden sind. In diesem Sinne ist insb zu beurteilen, ob nicht durch gezielte Fragen zu dem seit der letzten sexuellen Beziehung verstrichenen Zeitraum im Verhältnis zur Dauer des „diagnostischen Fensters“, zur Beständigkeit der Beziehung der betreffenden Person oder zum Schutz in der sexuellen Beziehung die Höhe des Risikos bewertet werden könnte, das individuell durch den jeweiligen Spender aufgrund seines Sexualverhaltens besteht.

EuGH 29. 4. 2015, C-528/13, Léger; zu einem französischen Vorabentscheidungsersuchen

Rechtlicher Rahmen - Gemeinschaftsrecht:

RL 2004/33/EG der Kommission vom 22. 3. 2004 zur Durchführung der RL 2002/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich bestimmter technischer Anforderungen für Blut und Blutbestandteile

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 19400 vom 29.04.2015