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RL 93/13/EWG: Art 2
Als Verbraucher iSv Art 2 Buchst b der RL 93/13/EWG [über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen] gilt auch ein Rechtsanwalt, der mit einer Bank einen Kreditvertrag schließt, der mit seiner beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt tatsächlich nicht in Verbindung steht, auch wenn im Kreditvertrag der Zweck des Kredits nicht spezifiziert wird. Diesbezüglich ist auch der Umstand irrelevant, dass die Kreditforderung durch eine Hypothek gesichert ist, die der Kreditnehmer als Vertreter der Rechtsanwaltskanzlei bestellt hat und die Güter betrifft, die der Ausübung der beruflichen Tätigkeit dienen (hier: ein im Eigentum der Kanzlei stehendes Grundstück). Für die Verbrauchereigenschaft des Kreditnehmers ist die Einstufung des Hypothekenbestellers als Verbraucher oder Gewerbetreibender nämlich nicht ausschlaggebend.
EuGH 3. 9. 2015, C-110/14, Costea
Zu einem rumänischen Vorabentscheidungsersuchen.