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EuGH: Schutz von Tieren beim Transport außerhalb der EU

Bearbeiter: Sabine Kriwanek

VO (EG) 1/2005: Art 6, Art 14, Anhang I Kapitel V

Ist der Transport von Hausequiden, Hausrindern, Hausschafen, Hausziegen und Hausschweinen mit einer langen Beförderung – beginnend in der EU und fortgesetzt außerhalb des EU-Gebiets – verbunden, darf ihn die zuständige Behörde des Versandorts nur genehmigen, wenn der Organisator des Transports ein Fahrtenbuch vorlegt, das wirklichkeitsnahe Angaben zur Planung der Beförderung enthält und darauf schließen lässt, dass die Bestimmungen VO (EG) 1/20051 auch für den in Drittländern stattfindenden Beförderungsabschnitt eingehalten werden, und zwar ua die in Anhang I Kapitel V VO (EG) 1/20051 genannten technischen Vorschriften über die Zeitabstände für das Tränken und Füttern sowie Beförderungs- und Ruhezeiten, zu deren Befolgung der Transportunternehmer nach Art 6 Abs 3 VO (EG) 1/2005 verpflichtet ist. Ist dies nicht der Fall, darf die Behörde verlangen, die Beförderungplanung so zu ändern, dass die Einhaltung dieser Bestimmungen für die gesamte Beförderung gewährleistet ist.

Sollten das Recht oder die Verwaltungspraxis eines zu durchquerenden Drittlands in nachprüfbarer und definitiver Weise der vollständigen Einhaltung bestimmter technischer Vorschriften dieser Verordnung entgegenstehen, darf die zuständige Behörde des Versandorts jedoch im Rahmen ihres Ermessens auch eine wirklichkeitsnahe Transportplanung akzeptieren, die insb unter Berücksichtigung der Ausstattung der Transportmittel und der vorgesehenen Planung der Beförderung darauf schließen lässt, dass der vorgesehene Transport das Wohlergehen der Tiere in gleichem Maß gewährleisten wird wie die fraglichen technischen Vorschriften.

EuGH 23. 4. 2015, C-424/13, Zuchtvieh-Export; zu einem deutschen Vorabentscheidungsersuchen

1

VO (EG) 1/2005 des Rates vom 22. 12. 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der RL 64/432/EWG und 93/119/EG und der VO (EG) 1255/97


Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 19378 vom 24.04.2015