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EuGH: Wiedergabe der Aufzeichnung eines audiovisuellen Werks mit eingebettetem Tonträger

Bearbeiter: Sabine Kriwanek / Bearbeiter: Barbara Tuma

RL 92/100/EWG: Art 8

RL 2006/115/EG: Art 8

Nach Art 8 Abs 2 RL 92/100/EWG bzw nunmehr Art 8 Abs 2 RL 2006/115/EG [zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums] (VVvwSR-RL) müssen die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass der Nutzer eine „einzige angemessene Vergütung“ zahlt, wenn er einen zu Handelszwecken veröffentlichten Tonträger (bzw ein Vervielfältigungsstück eines solchen Tonträgers) für drahtlos übertragene Rundfunksendungen oder eine öffentliche Wiedergabe nutzt.

Eine audiovisuelle Aufzeichnung, die die Festlegung eines audiovisuellen Werks enthält, kann nicht als „Tonträger“ oder „Vervielfältigungsstück eines … Tonträgers“ iSv Art 8 Abs 2 RL 92/100/EWG bzw Art 8 Abs 2 RL 2006/115/EG eingestuft werden. Die öffentliche Wiedergabe einer solchen Aufzeichnung eröffnet somit nicht diesen Vergütungsanspruch.

Auch der Nutzer, der eine öffentliche Wiedergabe einer solchen audiovisuellen Aufzeichnung eines audiovisuellen Werks vornimmt, muss daher selbst dann nicht die einzige angemessene Vergütung zahlen, wenn - wie im Ausgangsverfahren – darin Tonträger [Vervielfältigungsstücke] eingefügt wurden (Anm: die Vorlagefragen betreffen hier nicht die Vervielfältigung der Tonträger anlässlich ihrer Einfügung in die audiovisuellen Aufzeichnungen, weil die Einfügung mit Erlaubnis der betroffenen Rechtsinhaber und gegen eine vertraglich festgelegte Vergütung erfolgt ist; dem vorlegenden Gericht ging es vielmehr darum, ob die betroffenen ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller die “einzige angemessene Vergütung“ erhalten müssen, wenn solche audiovisuelle Aufnahmen anschließend öffentlich wiedergegeben werden).

EuGH 18. 11. 2020, C-147/19, Atresmedia Corporación de Medios de Comunicación

Zu einem spanischen Vorabentscheidungsersuchen.

Hinweis:

Die RL 92/100/EWG wurde durch die RL 2006/115/EG kodifiziert und aufgehoben. Der Wortlaut von Art 8 Abs 2 RL 2006/115/EG stimmt mit dem von Art 8 Abs 2 RL 92/100/EWG überein.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 29982 vom 24.11.2020