Dieser Inhalt ist frei verfügbar. Mit einem Abonnement der ÖStZ erhalten Sie die Zeitschrift in Print und vollen digitalen Zugriff im Web, am Smartphone und Tablet. Mehr erfahren…
Testen Sie
ALLE 13 Zeitschriftenportale
30 Tage lang kostenlos.
Der Zugriff endet nach 30 Tagen automatisch.
ME betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EStG 1988 geändert werden soll
Ministerialentwurf 3. 3. 2018, 24/ME NR 26. GP
Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Folgende geplante Maßnahmen zur finanziellen Entlastung von Familien - mit Inkrafttreten ab 1. 1. 2019 - liegen nun als Ministerialentwurf vor:
- | Einführung eines Absetzbetrags „Familienbonus Plus“ bis zum 18. Lebensjahr des Kindes iHv maximal € 1.500,- pro Kind und Jahr; dadurch sollen Familien, die Einkommensteuer zahlen, entweder zur Gänze von dieser Steuerlast befreit werde oder die Steuerlast um den Steuerbonus (also bis zu € 1.500,- pro Jahr) reduziert werden. Für volljährige Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, soll der Familienbonus Plus € 500,- pro Kind und Jahr betragen. |
- | Einführung eines „Kindermehrbetrags“ von € 250,- pro Kind und Jahr für berufstätige (geringverdienende) Alleinverdiener und Alleinerzieher, die keine Steuern bezahlen. |
- | Indexierung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrags, des Unterhaltsabsetzbetrags sowie des „Familienbonus Plus“ entsprechend dem Preisniveau des Wohnorts des Kindes. |
Im Gegenzug sollen der Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung ab 2019 entfallen.
Hinweis: Zu den Details der geplanten Regelungen (samt Beispielen) und Geltendmachung bzw Berücksichtigung im Rahmen der Lohnverrechnung vgl die Erläuterungen zum ME unter www.parlament.gv.at.