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Feedback zum Discussion Paper: Goodwill and Impairment (DP/2020/1)

Bearbeiter: Markus Patloch-Kofler / Bearbeiter: David Roider

Abstract

Das vom IASB im März 2020 veröffentlichte Diskussionspapier „Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment“ wurde von zahlreichen Stakeholdern kommentiert. Vorliegender Beitrag fasst die Meinungsströme zu den wesentlichen Diskussionspunkten zusammen.

Einleitung

Im März 2020 wurde vom International Accounting Standards Board (IASB) das Diskussionspapier „Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment“ veröffentlicht. Adressiert wurden darin potenzielle Verbesserungsmöglichkeiten in der Firmenwertbilanzierung, mit dem Ziel die Informationsqualität des Konzernabschlusses in Bezug auf getätigte Unternehmenszusammenschlüsse zu erhöhen. Stakeholder konnten bis zum 31. 12. 2020 ihre Comment-Letter beim IASB einreichen. Folgend wird eine kurze Zusammenfassung des erhaltenen Feedbacks zu den jeweiligen Diskussionspunkten dargelegt.

Erweiterung der Anhangangaben

Aus Sicht des IASB sollten neben den strategischen Zielen eines Unternehmenszusammenschlusses auch Kennzahlen veröffentlicht werden, mit welchen das Management die Performance der Akquisition intern misst. Während die Abschlussadressaten eine solche Änderung begrüßen und darin einen deutlichen Mehrwert in Bezug auf die Informationsqualität erkennen, argumentieren Abschlussersteller gegen eine solche Adaptierung aufgrund steigender Kosten. In mehreren Kommentierungen wird ergänzend vorgeschlagen solche Informationen zukünftig im Konzernlagebericht anzugeben.

Verbesserung bestehender Anhangangaben

Generell sollen aus der Sicht des IASB mehr quantitative Angaben iZm Unternehmenszusammenschlüssen erfolgen. Unter anderem schlägt das IASB eine zusätzliche Angabe über die erwarteten Synergien, welche sich aus dem Unternehmenszusammenschluss ergeben können, vor. Die Meinung der Stakeholder zu diesem Diskussionspunkt divergiert stark, weshalb auch aus den eingereichten Comment-Letters kein klares Stimmungsbild entnommen werden kann.

Effektivität des Impairment Tests

Aus Sicht des IASB ist es nicht möglich einen differenten, wesentlich effektiveren Impairment Test zu modellieren. Diese Ansicht vertritt auch die Mehrheit der Stakeholder. Indessen wird eine präzisere Guideline zur Goodwill Allokation gefordert, um die Möglichkeit des sogenannten „Shielding“ einzudämmen.

Folgebilanzierung des Firmenwerts

Zur Diskussion steht eine Abkehr vom Impairment-Only-Approach und eine (Wieder-)Einführung der planmäßigen Abschreibung. Zuletzt sprach sich in seiner Juni-Sitzung 2019 das IASB mit einer Mehrheit gegen eine Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung aus, die Abstimmung für diesen Vorschlag fiel jedoch denkbar knapp aus (8 zu 6 Stimmen). Auch aus den Comment-Lettern kristallisiert sich kein klares Bild zu dem auch in der Fachliteratur heiß diskutierten Thema. Eine endgültige Entscheidung wird mit September dieses Jahres erwartet.

Vereinfachung des Impairment Tests

Der vom IASB vorgeschlagene Indicator-Only-Approach wurde von der Mehrheit der kommentierenden Stakeholder abgelehnt. Hingegen wurden die vorgeschlagenen Erleichterungen für die Berechnung des Nutzungswerts von der Mehrheit der Feedbackgeber befürwortet.

Gesonderte Darstellung des Eigenkapitals abzüglich des aktivierten Firmenwerts

Um die Wertrelevanz des Firmenwerts zu unterstreichen, wurde eine gesonderte Darstellung im Anhang vorgeschlagen, welche das bilanzielle Eigenkapital saldiert und den aktivierten Firmenwert widerspiegelt. Die Mehrheit der Feedbackteilnehmer sprach sich gegen eine solche Darstellung aus, da sich der Abschlussadressat diesen Betrag ohne große Mühe selbst berechnen kann.

Änderung der Ansatzkriterien in Bezug auf immaterielle Vermögensgegenstände

In diesem Punkt sind sich das IASB und Stakeholder einig: Es soll demnach zu keiner Veränderung der Ansatzkriterien kommen.

Conclusio

Spannend wird, welche vom IASB vorgeschlagenen Änderungen tatsächlich in den jeweiligen Standards umgesetzt werden. Hervorzuheben ist die seit Jahren geführte Diskussion in Bezug auf die Beibehaltung des Impairment-Only-Aproaches oder einer Rückkehr zum Amortization-Approach. Hier soll bereits im September dieses Jahres eine finale Entscheidung des IASB erfolgen.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 31374 vom 26.08.2021