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Verordnung über die Festlegung und Anerkennung der antizyklischen Kapitalpufferrate, über die Festlegung des Systemrisikopuffers sowie über die nähere Ausgestaltung der Berechnungsgrundlagen gem § 23a Abs 3 Z 1 BWG und § 24 Abs 2 BWG (Kapitalpuffer-Verordnung – KP-V)
BGBl II 2015/435, ausgegeben am 21. 12. 2015
Die KP-V dient der Festlegung und Anerkennung des antizyklischen Kapitalpuffers gem § 23a Abs 3 BWG, der Festlegung des Systemrisikopuffers gem § 23d Abs 3 BWG sowie der näheren Ausgestaltung der Grundlagen für die Berechnung des maximal ausschüttungsfähigen Betrages nach Maßgabe des Art 141 Abs 4 der RL 2013/36/EU gem § 24 Abs 2 BWG.
Die Verordnung setzt die Empfehlungen des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) um und berücksichtigt die gutachtlichen Äußerungen der OeNB.
Die KP-V tritt mit 1. 1. 2016 in Kraft.