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Am 15. 12. 2015 und am 16. 12. 2015 wurden im BGBl folgende Verordnungen der FMA kundgemacht:
- | Änderung der CRR-Begleitverordnung (1. CRR-BV-Novelle), BGBl II 2015/415. |
- | Verordnung über die Kosten der Finanzmarktaufsicht (FMA-Kostenverordnung 2016 - FMA-KVO 2016), BGBl II 2015/419. |
- | Verordnung über die Funktionsgebühr für Treuhänder für die Überwachung des Deckungsstocks von Versicherungsunternehmen (Versicherungsunternehmen-Treuhändergebührverordnung - VU-TGV), BGBl II 2015/420. |
- | Verordnung über weitere Fälle eines erhöhten Geldwäscherei- oder Terrorismusfinanzierungsrisikos (Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung 2016 - GTV 2016), BGBl II 2015/422. Hinweis: Gemäß § 345 Abs 1 VAG 2016, treten alle auf Grundlage des VAG erlassenen Verordnungen mit 31. 12. 2015 außer Kraft. Daher musste nun auch die auf Grundlage von § 40b BWG und § 98d VAG erlassene GTV neu erlassen werden, obwohl sie erst vor Kurzem geändert worden ist (siehe dazu BGBl II 2015/371, LN Rechtsnews 20631 vom 24. 11. 2015). Die neue GTV 2016 enthält jedoch inhaltlich keine Änderungen gegenüber dieser Letztfassung der Vorgängerverordnung. |
- | Verordnung über qualitative Vorgaben für Kapitalanlagen von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen (Versicherungsunternehmen Kapitalanlageverordnung - VU-KAV), BGBl II 2015/423. |
- | Verordnung über die Informationen, die ein Anzeigepflichtiger, der einen Erwerb, eine Erhöhung, eine Aufgabe oder eine Herabsetzung einer qualifizierten Beteiligung an einem Kreditinstitut, an einem Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, an einer Wertpapierfirma, an einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen, an einem Zahlungsinstitut oder an einem E-Geld-Institut beabsichtigt, der FMA vorzulegen hat (Eigentümerkontrollverordnung 2016 - EKV 2016), BGBl II 2015/425. |