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Gastgewerbe – KV-Erhöhung ab 1. 5. 2017

Bearbeiter: Bettina Sabara

www.kvsystem.at

Für die rund 225.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe (Arbeiter und Angestellte) werden die Löhne und Gehälter mit 1. 5. 2017 wie folgt erhöht:

-Arbeiter und Angestellte: Durchschnittliche Erhöhung der KV-Löhne und KV-Gehälter über alle Bundeländer um 1,49 %.
-Der neue Mindestlohn bzw das neue Mindestgehalt liegt somit bei 1.460,-.
-Die Lehrlingsentschädigungen (Arbeiter- und Angestelltenlehrlinge) werden um 8,31 % erhöht und betragen:
  • 1. Lehrjahr: € 700,-
  • 2. Lehrjahr: € 800,-
  • 3. Lehrjahr: € 900,-
  • 4. Lehrjahr (Doppellehre): € 1.000,-
-Ausweitung des Festlohnsystems ab Mai 2018 in Kärnten und Salzburg. Somit gibt es in allen neun Bundesländern ein fünfstufiges Lohnsystem.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 23356 vom 31.03.2017