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Gastgewerbe – KV-Erhöhung ab 1. 5. 2018

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

www.kvsystem.at, www.vida.at

Für die rund 220.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe (Arbeiter und Angestellte) werde die Löhne und Gehälter mit 1. 5. 2018 wie folgt erhöht:

-Arbeiter und Angestellte: Durchschnittliche Erhöhung der KV-Löhne und KV-Gehälter über alle Bundeländer um 2,30 %.
-Der neue Mindestlohn bzw das neue Mindestgehalt liegt somit bei  1.500,-.
-Die Lehrlingsentschädigungen (Arbeiter- und Angestelltenlehrlinge) werden um 2,95 % erhöht und betragen:
  • 1. Lehrjahr: € 720,-
  • 2. Lehrjahr: € 825,-
  • 3. Lehrjahr: € 930,-
  • 4. Lehrjahr (Doppellehre): € 1.025,-
-Erhöhung des Nachtarbeitszuschlags auf € 22,-, der Fremdsprachenzulage auf € 31,- un der Fehlgeldentschädigung auf € 32,-.
-Ausweitung des Festlohnsystems ab Mai 2018 in Kärnten und Salzburg.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 25073 vom 07.03.2018