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Gastgewerbe – KV-Erhöhung ab 1. 5. 2019

Bearbeiter: Bettina Sabara / Bearbeiter: Barbara Tuma

www.vida.at, www.wko.at

Für die rund 220.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe (Arbeiter und Angestellte) werden die Löhne und Gehälter mit 1. 5. 2019 wie folgt erhöht:

-Arbeiter und Angestellte: Durchschnittliche Erhöhung der KV-Löhne über alle Bundeländer um 2,76 % und der KV-Gehälter um 2,47 %.
-Der neue Mindestlohn bzw das neue Mindestgehalt liegt somit bei  1.540,-.
-Verankerung eines einheitlichen Einstiegslohns für alle Fachkräfte nach absolvierter Lehrabschlussprüfung bzw schulischem Abschluss iHv € 1.600,-.
-Die Lehrlingsentschädigungen (Arbeiter- und Angestelltenlehrlinge) werden um durschnittlich 5 % erhöht und betragen:
  • 1. Lehrjahr: € 760,-
  • 2. Lehrjahr: € 860,-
  • 3. Lehrjahr: € 980,-
  • 4. Lehrjahr (Doppellehre): € 1.075,-
-Erhöhung des Nachtarbeitszuschlags, der Fremdsprachenzulage und der Fehlgeldentschädigung
-Karenzzeiten: Anrechnung im Ausmaß von 24 Monaten
-Pflegekarenzen: Anrechnung von 3 Monaten
-Sterbebegleitung naher Angehöriger und schwerstkranker Kinder: Anrechnung von 6 Monaten

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 27227 vom 29.04.2019