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*Ergebnis einer Umfrage unter 225 Steuerberater:innen und Rechtsanwält:innen (Mai 2024) durchgeführt von IPSOS im Auftrag von LexisNexis Österreich.
Für die rund 220.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe (Arbeiter und Angestellte) werden die Löhne und Gehälter mit 1. 5. 2019 wie folgt erhöht:
- | Arbeiter und Angestellte: Durchschnittliche Erhöhung der KV-Löhne über alle Bundeländer um 2,76 % und der KV-Gehälter um 2,47 %. |
- | Der neue Mindestlohn bzw das neue Mindestgehalt liegt somit bei € 1.540,-. |
- | Verankerung eines einheitlichen Einstiegslohns für alle Fachkräfte nach absolvierter Lehrabschlussprüfung bzw schulischem Abschluss iHv € 1.600,-. |
- | Die Lehrlingsentschädigungen (Arbeiter- und Angestelltenlehrlinge) werden um durschnittlich 5 % erhöht und betragen:
|
- | Erhöhung des Nachtarbeitszuschlags, der Fremdsprachenzulage und der Fehlgeldentschädigung |
- | Karenzzeiten: Anrechnung im Ausmaß von 24 Monaten |
- | Pflegekarenzen: Anrechnung von 3 Monaten |
- | Sterbebegleitung naher Angehöriger und schwerstkranker Kinder: Anrechnung von 6 Monaten |