News

Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen - Zinsersparnis 2016

Bearbeiter: Barbara Tuma / Bearbeiter: Birgit Bleyer

Erlass des BMF 29. 10. 2015, BMF-010222/0076-VI/7/2015

Der Prozentsatz, der gemäß § 5 Abs 2 Sachbezugswerteverordnung bei der Bewertung der Zinsenersparnis aus unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen über € 7.300,- für den übersteigenden Betrag anzusetzen ist, wird für das Kalenderjahr 2016 auf 1 % gesenkt (2015: 1,5 %).

Anmerkung:

Im Zuge des Steuerreformgesetzes 2015/2016, ARD 6462/9/2015, wurde die (bislang in § 5 der Sachbezugswerteverordnung enthaltene) Steuerbefreiung des Gehaltsvorschusses oder des Arbeitgeberdarlehens bis zum Betrag von € 7.300,- in § 3 Abs 1 Z 20 EStG aufgenommen.

Für Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen, die den Betrag von € 7.300,- übersteigen, ist für den übersteigenden Betrag der Sachbezug wie bisher nach der Sachbezugswerteverordnung zu ermitteln und anzusetzen.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 20542 vom 09.11.2015