Dieser Inhalt ist frei verfügbar. Mit einem Abonnement der RWP erhalten Sie die Zeitschrift in Print und vollen digitalen Zugriff im Web, am Smartphone und Tablet. Mehr erfahren…
Testen Sie
ALLE 13 Zeitschriftenportale
30 Tage lang kostenlos.
Der Zugriff endet nach 30 Tagen automatisch.
Erlass des BMF 29. 10. 2015, BMF-010222/0076-VI/7/2015
Der Prozentsatz, der gemäß § 5 Abs 2 Sachbezugswerteverordnung bei der Bewertung der Zinsenersparnis aus unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen über € 7.300,- für den übersteigenden Betrag anzusetzen ist, wird für das Kalenderjahr 2016 auf 1 % gesenkt (2015: 1,5 %).
Anmerkung:
Im Zuge des Steuerreformgesetzes 2015/2016, ARD 6462/9/2015, wurde die (bislang in § 5 der Sachbezugswerteverordnung enthaltene) Steuerbefreiung des Gehaltsvorschusses oder des Arbeitgeberdarlehens bis zum Betrag von € 7.300,- in § 3 Abs 1 Z 20 EStG aufgenommen.
Für Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen, die den Betrag von € 7.300,- übersteigen, ist für den übersteigenden Betrag der Sachbezug wie bisher nach der Sachbezugswerteverordnung zu ermitteln und anzusetzen.